Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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gesagt: Sie könne unmöglich die Verhandlung überleben, da, wie doch der Staatsanwalt angedeutet habe, Dinge vorkommen werden, die für die Familie sehr unangenehm sein dürften. Seine Frau habe ihn aufgefordert, einen Selbstmord zu begehen, um die Verhandlung unmöglich zu machen. Er habe erwidert: er könne diesen Rat nicht befolgen, da dies ein Schuldbekenntnis wäre. – Vors.: Weshalb haben Sie nicht wenigstens den Versuch gemacht, Ihre Frau von dem Selbstmord abzuhalten? – Angekl.: Ich habe das sofort getan; ich habe sogleich gebeten, den Verteidiger telephonisch zu mir zu rufen. Herr Rechtsanwalt Dr. Dietz versprach mir auch auf mein Bitten, sofort alles zu tun, um meine Frau von dem Selbstmord zurückzuhalten. – Verteidiger Rechtsanwalt Dietz: Ich kann dies bestätigen; ich habe auch sofort das Erforderliche getan, Frau Hau war aber bereits abgereist, ihr Aufenthalt konnte nicht ermittelt werden. – Vors.: Jedenfalls scheint Ihre Frau von Ihrer Schuld überzeugt gewesen zu sein. – Angekl.: Keineswegs, sie sagte nur, sie könne die Verhandlung nicht überleben, in der Dinge vorkommen dürften, die für die Familie unangenehm sein werden. – Staatsanwalt: Ich habe Frau Hau seit November 1906 nicht mehr gesprochen. Ich habe mir eines Tages den Angeklagten vorführen lassen, ihm das gesamte Beweismaterial vorgehalten und ihn gefragt, ob er wirklich die gesamten Verhältnisse der Familie Molitor vor aller Welt verhandeln lassen wolle. Ich wollte den Angeklagten dadurch zu einem Geständnis bewegen, zumal er bereits zugestanden hatte, das Telegramm nach London an sich selbst geschickt zu haben.
Frau Stahl (Frankfurt a. M.): Sie sei die Schwester der Stiefmutter des Angeklagten. Der Angeklagte habe ihr einmal erzählt: Er habe in Konstantinopel ein Souper gegeben, das 1600 Franken gekostet habe, allerdings sei das nicht oftmals vorgekommen. Er sei in Konstantinopel einmal von einem maskierten Räuber in seinem Hotelzimmer überfallen worden. Er habe den Räuber mit einem geladenen Revolver so lange
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/32&oldid=- (Version vom 1.8.2018)