Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4 | |
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Breithaupt möglichst wenig belasteten. Es ist begreiflich, daß Breithaupt sich wie ein Ertrinkender an einen Strohhalm klammerte, aber er hat verwerflich und auch furchtbar dumm gehandelt. Breithaupt hat gegenüber den Fürsorgezöglingen das Züchtigungsrecht gehabt, es aber mit den aus geringen Anlässen verhängten Strafen, den Auspeitschungen, Fesselungen, Hungerkuren gröblich überschritten. Von fahrlässiger Überschreitung kann keine Rede sein. Es handelt sich um vorsätzliche, zum Teil gemeinschaftlich begangene Körperverletzung mit gefährlichen Werkzeugen, um eine lebengefährdende Behandlung und um Freiheitsberaubung. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sind schuldig: Breithaupt in 6 Fällen der gefährlichen Körperverletzung, in 19 Fällen der Anstiftung zu solchen, in 4 Fällen der Freiheitsberaubung, ferner der gefährlichen Körperverletzung in 28 Fällen Engels, in 8 Fällen Wrobel, in je 2 Fällen Wendland und Riemschneider, in je 1 Fall Schüler und Lang. Gegen Brosinsky und Habedank ist keine Schuld erwiesen. Ich beantrage Zubilligung mildernder Umstände in weitgehendem Maße, indem ich hinweise auf die Unfertigkeit der Zustände in Mieltschin und auf die Unfähigkeit Breithaupts und seiner Gehilfen. Auch ist Breithaupt wenigstens in seinen Motiven nicht grausam gewesen; er hat nur strafen wollen, sich aber in Strafart und Strafmaß vergriffen. Mildernd ist ferner, daß er es mit widerspenstigen Jungen zu tun hatte. Und schließlich ist auch zu erwägen, daß er keinen dauernden Schaden verursacht hat. Ich beantrage gegen Breithaupt 1 Jahr Gefängnis, gegen Engels 4 Monate Gefängnis, gegen Wrobel 2 Monate Gefängnis, gegen Wendland 1 Monat Gefängnis, gegen Riemschneider 60 Mark Geldstrafe, gegen Schüler und Lang je 30 Mark Geldstrafe, gegen Brosinsky und Habedank Freisprechung. Ich beantrage außerdem den Angeklagten Breithaupt sofort zu verhaften. – Staatsanwalts-Assessor Dr. Simon erörterte die Ergebnisse der Beweisaufnahme und bezeichnete die Handlungsweise
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 285. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/289&oldid=- (Version vom 19.12.2023)