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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/170

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Grund nicht an, um das Gericht nicht zu kränken. Wir hatten aber schon beschlossen, Meyer nicht im Stich zu lassen. Ich erkläre auf Ehre und Gewissen, als Zeuge und Jurist, daß ich der festen Überzeugung bin, Meyer hat nur das wiedergegeben, was in seinem Kopfe als wahr sich darstellte. Wenn in Oldenburg gehandelt worden wäre wie hier vor dem Bückeburger Schwurgericht, dann hätte es nie einen Fall Meyer gegeben. – Ein Beisitzer: Wenn bei der Verhandlung keine Silbenstechereien vorgekommen wären, wenn die Stimmung nicht so erregt gewesen wäre, wenn man nicht das Beweisthema vollständig verschoben hätte, glauben Sie, daß dann der Angeklagte gesagt hätte: es ist möglich, daß der Minister Ruhstrat gespielt hat? – Zeuge Dr. Sprenger: Das glaube ich wohl, es war schon mehr eine höchst bewegte Volksversammlung, an der das Publikum teilnahm. Ich habe eine solche Gerichtssitzung noch nicht mitgemacht. – Damit war die Vernehmung des R.-A. Dr. Sprenger beendet, und er trat wieder als Verteidiger ein. Die Beweisaufnahme wurde hierauf geschlossen. – Auf Befragen des Vorsitzenden erklärte der Angeklagte: Er bleibe bei seiner Aussage. – Der Vorsitzende verlas darauf die den Geschworenen vorzulegenden Schuldfragen: Ist der Angeklagte schuldig, am 1. und 2. Dezember 1904 in Oldenburg wissentlich durch ein falsches Zeugnis seinen Eid verletzt zu haben? Im Falle der Verneinung dieser Frage: Ist der Angeklagte schuldig, den von ihm geleisteten Eid aus Fahrlässigkeit durch ein falsches Zeugnis verletzt zu haben? – Es nahm darauf das Wort Staatsanwalt Dr. Becker: Es kommt bei Beurteilung dieses Falles vor allem darauf an, festzustellen, was hat der Angeklagte gesagt? Hat er wissentlich oder fahrlässig die Unwahrheit gesagt? Die Staatsanwaltschaft legt auf den Fall Christians kein Gewicht. Für sie handelt es sich nur darum: Ist von Minister Ruhstrat, Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell „Lustige Sieben“ gespielt worden? Der Angeklagte behauptet, daß

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/170&oldid=- (Version vom 15.7.2024)