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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/227

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Nach nur kurzer Beratung verneinten die Geschworenen die Schuldfragen. Der Vorsitzende verkündete darauf: Im Namen des Königs von Bayern hat der Gerichtshof, entsprechend dem Wahrspruch der Geschworenen, dahin erkannt, daß die Angeklagte, Stiftsoberin Elise v. Heusler freizusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen seien. – Das Urteil wurde vom Publikum mit lautem Beifall aufgenommen. Die Angeklagte wurde von allen Seiten beglückwünscht und bei ihrem Austritt aus dem Justizpalast von der dort postierten zahlreichen Menschenmenge mit stürmischen Hochrufen empfangen.




Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/227&oldid=- (Version vom 31.7.2018)