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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Jedenfalls hatte ich nicht die Absicht, mir die Sachen anzueignen. – Vors.: Dann konnten Sie doch hinausgehen, ohne etwas mitzunehmen. Statt dessen haben Sie aber die Goldsachen im Werte von über 1400 Mark einpacken lassen und hätten sie mitgenommen, wenn der Beamte nicht dazwischen getreten wäre. – Angekl.: Ich war in dem Moment sehr nervös und dachte, daß der Beamte jeden Augenblick sagen würde, ich sei gar keine Hofdame. – Vors.: Aber Sie sind mit dem Juwelier, der die eingepackten Sachen in der Hand hatte, bis zur Tür der Equipage gegangen? – Angekl.: Das konnte ich nicht hindern. – Vors.: Und als Sie in den Wagen einsteigen wollten, sistierte Sie der Beamte. Wenn er Sie nicht sistiert hätte, würden Sie die Sachen mitgenommen haben? – Angekl.: Jawohl, aber ich hätte sie zurückgeschickt. Ursprünglich sollten die Sachen ins Neue Palais geschickt werden. Ich wollte das auch sagen, aber ich wurde durch die Anwesenheit des Beamten nervös. – Der Angeklagte wurde nunmehr ausführlich über seine feminine Veranlagung vernommen. Er äußerte, daß er schon von Jugend auf zu gewissen Zeiten einen unwiderstehlichen Drang gehabt habe, zuerst Mädchen- und später Damenkleider anzuziehen. Diese Manie sei von Zeit zu Zeit aufgetreten, und er habe dann oft gegen seinen Willen ihr Folge leisten müssen. – Vors.: Müssen Sie sich nun nicht selbst sagen, daß in diesem Falle der Schein gegen Sie spricht, d. h. daß Sie sich die Sachen aneignen wollten? – Angekl.: Das mag sein, ich habe mir aber oft vorgenommen, es nicht wieder zu tun. Wenn jedoch die Manie kam, dann konnte ich es nicht lassen. – Der Angeklagte Klemmt bestätigte im allgemeinen die Angaben seines Freundes. Es sei nie die Rede gewesen, daß die Sachen veruntreut werden sollten. Es habe sich lediglich um einen Ulk gehandelt. – Ein Beisitzer: Wenn Eichbaum sich schon in der Konditorei beobachtet glaubte, warum hat er dann nicht von dem Besuch bei dem Juwelier Abstand genommen? Das

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 271. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/275&oldid=- (Version vom 1.8.2018)