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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 6 (1912).djvu/201

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

eine Ordnungsstrafe von drei Tagen Haft. – Zeugin Gräfin Metternich: Sie können die Ungeheuerlichkeiten noch weiter treiben und mich einsperren! Ich habe eine Bemerkung wiedergegeben, die eine kompetente Persönlichkeit gemacht hat, damit die Welt endlich erfährt, wie hier gegen meinen Mann vorgegangen wird! – Der Gerichtshof zog sich zu einer längeren Beratung zurück. Bei seiner Rückkehr erklärte R.-A. Dr. Jaffé im Auftrage der Zeugin: Die Äußerung hat die Zeugin nicht aus sich heraus, auch nicht zu ihrer eigenen gemacht, sie hat vielmehr nur in der Erregung sich hinreißen lassen, diese Äußerung, die ein hervorragender Wiener Jurist getan haben soll, wiederzugeben. – Nach nochmaliger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Die Zeugin Gräfin Metternich wird wegen Ungebühr vor Gericht in eine Ordnungsstrafe von 100 Mark genommen. Das Gericht hat lange geschwankt, ob für die höchste Ungebühr, die soeben begangen worden, die höchste Geldstrafe oder die höchste Haftstrafe am Platze ist. Das Gericht hat aber erwogen, daß die Zeugin die Frau des Angeklagten ist, der schon lange in Untersuchungshaft sitzt, und daß sich die Zeugin durch ihre hohe Erregung hat hinreißen lassen. Aus diesem Grunde ist von einer Haftstrafe Abstand genommen worden. – Alsdann ging der Vorsitzende zur weiteren Erörterung der einzelnen Anklagepunkte über. – In der Filiale der Automobilfirma Horch & Co. in Zwickau erschien der Angeklagte, um ein Automobil zum Preise von 16 000 Mark zu kaufen. Er wollte 1000 Mark anzahlen und den Rest in Wechseln zu 3000 Mark begleichen. Er soll dabei angegeben haben, er stehe kurz vor der Hochzeit mit einer reichen Amerikanerin und brauche den Wagen zu Repräsentationszwecken. Der Wagen wurde ihm verkauft; er versetzte ihn aber später bei der Firma Hälsen für 5000 M. Es herrschte nun Streit darüber, ob der Wagen dem Angeklagten mit oder ohne Eigentumsvorbehalt überlassen

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/201&oldid=- (Version vom 17.10.2024)