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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

habe höchstens damit gedroht, daß ich mich von Ihnen lossagen werde, wenn Sie sich nicht mit Preßler entloben. – Angekl. Beier: Die Kunze sagte mir, sie bekäme Geld von Merker, und sie wollte das möglichst bald haben. Sie sagte mir, ich sei doch so schlau, daß ich mir leicht Geld beschaffen könnte. Ich sträubte mich zuerst, dann aber beauftragte ich Frau Kunze, zu einem Schlosser zu gehen, um einen Schlüssel zu der Kassette anfertigen zu lassen. – Auf die weitere Beweisaufnahme wurde verzichtet. – Staatsanwalt Dr. Mannel beantragte die Verurteilung aller drei Angeklagten in vollem Umfange, unter Versagung mildernder Umstände. – Vert. R.-A. Dr. Knoll beantragte die Freisprechung der Beier im Falle der Testamentsfälschung. Im übrigen bat er, der Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen. – Angekl. Merker versicherte wiederholt, daß er von dem unrechtmäßigen Ursprung des Geldes, das er von Grete Beier bekommen habe, nichts gewußt habe. Er erklärte sich bereit, diese Aussage zu beeidigen (Heiterkeit). Für seine Glaubwürdigkeit und für seinen Charakter berief er sich auf die Aussage des Landrichters Dr. Mangler. Er verstehe nicht, weshalb man der Beier so viel glaube. Er kenne die Beier besser, wie vielleicht alle Herren im Saale. (Heiterkeit.) Grete Beier habe ihre eigene Mutter als Scheusal bezeichnet. Heute sei er der Ansicht, daß nicht die Mutter die Tochter, sondern die Tochter die Mutter verleitet habe. Auf weitere Ausführungen wolle er verzichten. Er hebe es sich auf, später noch mehr über Fräulein Grete Beier zu sagen (Heiterkeit). – Nach eineinhalbstündiger Beratung verurteilte der Gerichtshof die Angeklagte Grete Beier, unter Freisprechung von der Anklage der Testamentsfälschung, wegen schweren Diebstahls, einer schweren, einer einfachen Urkundenfälschung, sowie wegen erfolgloser Aufforderung zur Begehung des Mordes zu fünf Jahren Zuchthaus und acht Jahren Ehrverlust, die Angeklagte Kunze wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl und Begünstigung in zwei

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 293. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/297&oldid=- (Version vom 31.7.2018)