Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6 | |
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Herzen zu haben, erleichtern Sie Ihr Gewissen. Sagen Sie aber jetzt die Wahrheit. – Zeuge: Ich habe bisher nicht die volle Wahrheit gesagt, weil die Reise nach Magdeburg noch mit einer andern Straftat zusammenhängt. – Vert.: Wenn Sie befürchten, sich einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen, dann können Sie, soweit es Ihre Person betrifft, die Aussage verweigern. – Zeuge: Dann will ich es sagen: Die Reise nach Magdeburg hängt mit einer Tat zusammen, die auf Grund des § 175 des Strafgesetzbuchs bestraft wird. (Große allgemeine Bewegung.) – Vert.: Sie können, soweit Sie glauben, daß Sie sich strafbar gemacht haben, die Aussage verweigern. Bezüglich des Angeklagten müssen Sie aber aussagen. Sie können das um so mehr tun, da der Angeklagte auf Grund des § 175 nicht ausgeliefert ist, also deshalb nicht bestraft werden kann. – Zeuge: Ich habe eine längere Erzählung zu machen, ich bin aber zu erschöpft. – Vors.: Dann wollen wir Ihre weitere Vernehmung morgen fortsetzen. – Fräulein Staudinger (Berlin) bekundete alsdann als Zeugin: Die Zimmermann habe ihr erzählt, daß sie Knitelius viel Geld gebe. – Oberkellner Königsegge vom „Café Maxime“ in Berlin bekundete, daß er den Angeklagten im „Café Maxime“ oftmals in Gesellschaft des Nitter und verschiedener zweifelhafter Persönlichkeiten gesehen habe. – Am fünften Verhandlungstage erregte die Aussage des Privatdetektiv Dinger (Berlin) großes Aufsehen. Der Zeuge bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Ich war mit Nitter zusammen in dem Detektivbureau Grützmacher in Berlin. Ich habe Nitter und den Angeklagten, der sich Turban nannte, oftmals zusammen gesehen. Ich wußte, daß der wirkliche Name des Turban Knitelius war. Es war mir bekannt, daß Knitelius und Nitter oftmals Reisen nach außerhalb unternahmen. Sie waren in Frankfurt, Zürich, Braunschweig, Breslau usw. und „drehten dort Dinger“. Wenn sie zurückkamen, hatten beide gewöhnlich viel Geld. Sobald das Geld knapp wurde,
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/45&oldid=- (Version vom 4.12.2022)