Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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gemacht, denn daß das Verbrechen von langer Hand vorbereitet war, kann keinem Bedenken unterliegen. Ich halte den Josephsohn für ebenso unschuldig wie meinen Klienten. Liegt denn nicht die Möglichkeit vor, daß ein Dritter das Verbrechen begangen hat? „In dubio pro reo“‘, ist ein alter juristischer Grundsatz, der mit anderen Worten besagt: Man soll lieber hundert Schuldige freisprechen, als einen Unschuldigen verurteilen. Dies gilt ganz besonders, wenn es sich um ein Urteil über Leben und Tod handelt. Meine Herren Geschworenen! Einen Beweis für die Schuld des Angeklagten hat die Verhandlung in keiner Weise erbracht. Wenn Sie aber nur die Möglichkeit annehmen, daß nicht der Angeklagte, sondern ein Dritter den Mord begangen haben kann, dann ist es Ihre Pflicht, den Angeklagten freizusprechen. — Nach noch längeren Auseinandersetzungen zwischen Staatsanwalt und Verteidiger gab der Vorsitzende den Geschworenen die vorgeschriebene Rechtsbelehrung, worauf sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. — Nach kaum halbstündiger Beratung verkündete der Obmann unter gespanntester Aufmerksamkeit des Publikums, daß die Geschworenen die ihnen vorgelegte Schuldfrage verneint haben. Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsrat Arndt: „Im Namen des Königs hat der Gerichtshof, dem Spruche der Geschworenen entsprechend, für Recht erkannt, daß der Angeklagte, Fleischermeister Behrendt, von der Anklage des Mordes freizusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen seien. Der Angeklagte ist sofort aus der Haft zu entlassen.
Der rätselhafte Mord hat bis heute noch keine Aufklärung gefunden.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/127&oldid=- (Version vom 10.4.2023)