Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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ich habe nur die Worte eines österreichischen Ministers zitiert, und wenn diese, was ich gern zugebe, für die Polizei wenig schmeichelhaft sind, so bin ich nicht dafür verantwortlich. Jedenfalls protestiere ich entschieden gegen jede Beschränkung meiner Redefreiheit. Sogar die alten Römer haben dieses Recht den Angeklagten schon zuerkannt. – Vors.: Die Redefreiheit beschränke ich Ihnen auch nicht. Aber bedenken Sie, wo Sie stehen, ich kann nicht erlauben, daß Sie Ihren bisherigen Verbrechen noch neue hinzufügen. Sie wissen nun, was Sie von mir zu halten haben. – Liebknecht: Ja – die Redefreiheit mit dem Strick um den Hals! Ich muß mich für den Moment der Gewalt fügen, aber ich protestiere gegen diese unerhörte Beschränkung des Rechts der Verteidigung und protestiere des weiteren dagegen, daß man von Verbrechen redet, wo bloß eine Anklage vorliegt; ich stehe hier nicht als Verbrecher, sondern als Angeklagter. Genug – ich fahre fort: Nach dem Zeugnis des Herrn Giskra kann es absolut keinem Zweifel unterliegen, daß Mühlwasser ein Spion, ein agent provocateur ist. Wenn auch die Brünner Polizei zu sittlich war, ihn zu engagieren, so ist es doch anderseits gewiß, daß derlei Subjekte Verwendung finden, und daß es Regierungen gibt, die, um die demokratische, die sozialdemokratische Bewegung zu schädigen, Agenten besolden, welche sich in sie einzudrängen und Ausschreitungen, törichte Ausbrüche zu provozieren haben, damit Anlaß zu reaktionären Repressivmaßregeln geboten wird. Der ehrliche, seines Zieles sich bewußte Revolutionär wird stets mäßig sein im Ausdruck und in seinen nächsten Forderungen; Maßlosigkeit des Ausdrucks und der Forderungen ist das Resultat der Unreife oder der Unehrlichkeit. Ich verweise auf den Kontrast zwischen der Sprache und Haltung des ehrlichen Scheu und des unehrlichen Mühlwasser, der seiner Extravaganzen wegen von ersterem formell desavouiert wurde. – Nachdem eine große Zahl Zeitungsartikel,
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/148&oldid=- (Version vom 15.3.2023)