Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/154

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

hätten es beabsichtigt, so wäre es trotzdem nicht wahr. Sprechen Sie nun, meine Herren Geschworenen, das Urteil, wie Sie wollen; es soll wenigstens nicht an Einem gefehlt haben, der in diesem Momente warnend und mahnend seine Stimme erhoben und der die Richter nicht noch aus tiefstem Herzen und aus innerster Überzeugung gebeten hätte, von einer Bejahung dieser Frage abzustehen. Der Herr Staatsanwalt schloß gestern mit einem Schlagwort – möglich, daß er es aus den sozialdemokratischen Flugblättern gelernt hat: „Bejahen Sie die Fragen nicht, so sanktionieren Sie die Revolution!“ Ich sage Ihnen, meine Herren: bejahen Sie die Fragen, so schaffen und sanktionieren Sie in Sachsen einen rechtlosen Zustand. – Vors.: Ich kann von meinem Platze aus eine Äußerung des Herrn Verteidigers nicht unberührt lassen. Er sagte mit dürren Worten: ein Flecken wäre es an der sächsischen Ehre oder an der sächsischen Gerechtigkeit, wenn die Herren Geschworenen das Schuldig aussprechen sollten. Da geht der Herr Verteidiger unter allen Umständen zu weit. Ich halte es für meine Schuldigkeit, das hier zu erklären. Verteidiger Rechtsanwalt Freytag II: Ich habe zu erwidern, daß ich gesagt habe: nach meiner subjektiven Überzeugung. – Vors.: Auch das dürfen Sie nicht aussprechen. – Verteidiger Rechtsanwalt Freytag II: Diese Überzeugung habe ich, und ich scheue mich nicht, sie auszusprechen. – Vors.: Das dürfen Sie nicht, das ist unangemessen. – Vert.: Herr Vorsitzender, habe ich auch eine andere subjektive Überzeugung als Sie, so darf ich sie doch jederzeit aussprechen. – Vors.: Das ist eine unangemessene Rede; das erkläre ich Ihnen offen. – Verteidiger Rechtsanwalt Freytag I: Ich protestiere gegen das Verfahren des Herrn Vorsitzenden! Der Vorsitzende hat die Verteidigung nicht zu beschränken! – Vors.: Ich habe es zu rügen, wenn unangemessene Redensarten von seiten der Verteidigung fallen. – Verteidiger Rechtsanwalt Freytag I: Dann ist es auch eine unangemessene

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/154&oldid=- (Version vom 15.3.2023)