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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Redensart gewesen, als der Herr Staatsanwalt sagte: Bejahen Sie die Schuldfragen oder Sie sanktionieren die Revolution. – Verteidiger Rechtsanwalt Freytag II: Sehr richtig. – Vors.: Ich habe den Herrn Staatsanwalt nicht zu korrigieren. – Verteidiger Rechtsanwalt Freytag II: Auch die Verteidigung nicht! Dasselbe Recht, was der Staatsanwalt hat, haben wir auch. – Vors.: Das Recht habe ich gesetzlich. – Verteidiger Rechtsanwalt Freytag I: Dann haben Sie auch das Recht, den Herrn Staatsanwalt zu korrigieren. Wir stehen ganz auf demselben Standpunkt wie der Herr Staatsanwalt. – Nach noch längerer Erwiderung des Staatsanwalts und des Verteidigers, Rechtsanwalts Freytag I nahm das Wort Verteidiger Rechtsanwalt – Freytag II: Ich habe den Herrn Staatsanwalt aufgefordert, mir „das bestimmte Unternehmen“ zu bezeichnen, welches die Angeklagten vorbereitet haben sollen. Der Herr Staatsanwalt hat mir hierauf keine Antwort gegeben. Ich glaube es ihm – er weiß es nicht. Ich hätte ihm übrigens auch auf seine Antwort nichts erwidert, denn ich habe nicht Lust, mich in diesem Saale bei der eigentümlichen Disziplin überhaupt noch weiter zu verbreiten. – Vors.: Da diese letzte Bemerkung gemacht wurde, so will ich doch auch nicht schweigen. Wenn dem Herrn Verteidiger die Disziplin eigentümlich vorkommt, so habe ich das ihm anheim zu stellen. Ich glaube nach meiner Pflicht gehandelt zu haben und habe das Gesetz für mich, daß ich unzulässige Redensarten auf seiten der Herren Verteidiger nicht zulasse. Ich erkläre, daß das Gericht durch jene Auslassung, die so stark war, wie sie mir in meiner 16jährigen Praxis als Vorsitzender wirklich noch nicht vorgekommen ist, sich gar nicht beleidigt fühlt. Aber ich glaube, daß ich den Herren Geschworenen es schuldig bin, daß sie nicht eventuell geradezu wegen ihres künftigen Wahrspruchs beschimpft werden. Und ich erkläre, es ist eine Beschimpfung, wenn der Herr Verteidiger sagt, es würde einen „Flecken“ auf die

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/155&oldid=- (Version vom 15.3.2023)