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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

sächsische Gerechtigkeit, die sie – die Herren Geschworenen – hier üben, werfen, wenn sie über die Angeklagten das Schuldig aussprechen würden. Es war meine Pflicht, daß ich das rügte. Jetzt werden wir eine Mittagspause machen. – Angeklagter Liebknecht: Ich bitte ums Wort. – Vors.: Zur Verteidigung? – Liebknecht: Im Hinblick auf die Behandlung, welche einem unserer Verteidiger vorhin zuteil geworden ist, erkläre ich hiermit, daß ich, weil Redefreiheit für die Verteidigung nicht existiert, auf eine Verteidigungsrede verzichte. – Vors.: So!? – Liebknecht: Den Herren Geschworenen stelle ich anheim, über die Tatfrage zu richten. Die Anklage hat meiner Ansicht nach sich selbst besser gerichtet, als sie durch einen von uns gerichtet werden könnte. – Bebel: Ich schließe mich dem an. – Hepner: Ich gleichfalls. – Damit waren die Plädoyers beendet. – Die Geschworenen bejahten sämtliche Schuldfragen bezüglich Liebknecht und Bebel wegen vorbereitender Handlungen zum Hochverrat, mit Ausnahme des Punktes in betreff des Militärs. Sie verneinten dagegen sämtliche Schuldfragen bezüglich Hepners. Der Gerichtshof verurteilte Liebknecht und Bebel, dem Antrage des Staatsanwalts entsprechend, zu je zwei Jahren Festungshaft, unter Anrechnung von je zwei Monaten auf die Untersuchungshaft und sprach Hepner frei. – Die von den Angeklagten eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Oberlandesgericht zu Dresden als unbegründet zurückgewiesen.


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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/156&oldid=- (Version vom 15.3.2023)