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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8

an, sie sei am 20. Juli 1859 zu Puvlitz, Kreis Ortelsburg geboren, evangelischer Konfession und bisher noch nicht bestraft. Laut Anklagebeschluß war sie beschuldigt, vier ihrer Ehemänner, die Besitzer Bachur, Kempka, Panneck und Wiescholleck durch Gift getötet zu haben. Auf Befragen des Vorsitzenden, ob sie sich schuldig bekenne, äußerte die Angeklagte: Keineswegs, ich bin vollständig unschuldig. Die Männer sind sämtlich an ihren Krankheiten gestorben. Auf weiteres Befragen bemerkte die Angeklagte: Am 15. Februar 1883 habe sie den Besitzer Johann Bachur in Röblau geheiratet. Bachur war bei der Verheiratung 21 Jahre. Aus dieser Ehe seien drei Kinder hervorgegangen. Das jüngste, das nach dem Tode des Bachur geboren wurde, sei drei Wochen nach der Geburt gestorben. Bachur sei am 22. Mai 1888 gestorben. Im Dezember desselben Jahres habe sie Kempka, der bei Bachur Wirtschaftsinspektor war, geheiratet. Kempka sei 27 Jahre alt gewesen. Auch aus dieser Ehe sei ein Mädchen hervorgegangen, aber kurze Zeit nach der Geburt gestorben. Kempka habe ihr gesagt, er habe ein Vermögen von tausend Talern, die er auf ihre Besitzung einzahlen wolle; er habe aber nur 100 Taler besessen. – Vors.: Ist es richtig, daß Sie nicht zur Trauung gehen wollten, ehe Kempka tausend Taler auf den Tisch aufzähle? – Angekl.: Das ist unwahr, ich war froh, daß Kempka mich heiratete, denn ich befand mich von ihm bereits in gesegneten Umstänständen. – Vors.: Das Mädchen, das Sie in der zweiten Ehe geboren, wurde nach dem Tode Ihres zweiten Mannes, am 22. Juli 1889 geboren? – Angekl.: Ja. – Vors.: Sie erhielten deshalb die Erlaubnis, sehr bald eine neue Ehe einzugehen und heirateten am 26. November 1889 August Panneck. Dieser war zu Lebzeiten des Kempka dessen Wirtschaftsinspektor? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Wann starb Panneck? – Angekl.: Am 18. September 1891. – Vors.: Hatten Sie mit Panneck Kinder? – Angekl.: Jawohl, mit Panneck hatte ich zwei Kinder. Eins starb noch zu Lebzeiten

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_8_(1913).djvu/8&oldid=- (Version vom 23.11.2023)