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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 9

näher bekannt geworden. Er schilderte ihn als einen guten Charakter, aber als träumerischen, schwermütigen und verschlossenen Menschen, der harmlose Fröhlichkeit und Freude nicht kannte. – Medizinalrat Dr. Hoffmann: Es handelt sich hier um eine eigenartige Betätigung des Geschlechtstriebes. Wenn auch eine solche durchaus nicht der Verantwortung enthebt, so ist doch in diesem Falle die normale Sphäre schon von Jugend an zurückgedrängt. Der Angeklagte ist ein Phantast, der sich nicht anerkannt glaubt. Er ist der Ansicht, er könne sich unsichtbar machen, sich ein großes Schloß bauen und die Zimmer darin mit unzähligen Zöpfen ausstatten. Dazu ist er

erblich belastet,

und die körperliche Untersuchung zeigt eine Menge Degenerationszeichen. Der Schutz des § 51 des Strafgesetzbuches dürfte also hier Platz greifen. Da der Angeklagte schwerlich die Kraft haben dürfte, seine Neigung zu unterdrücken, so würde eine Behandlung in der Irrenanstalt notwendig erscheinen. – Medizinalrat Dr. Leppmann: Der hier vorliegende Fall ist ein äußerst seltener. Der Angeklagte ist erblich schwer belastet und hat eine Reihe von Entartungszeichen. Der Angeklagte war bei seinen Taten sicher gemütskrank und ist auch jetzt noch krank. Krafft-Ebing kennt nur wenige derartige Fälle, ebenso Dr. Moll. Die freie Willensbestimmung des Angeklagten war ausgeschlossen; er ist auch jetzt noch nicht gesund und muß wie ein Kranker behandelt werden. – Der dritte Sachverständige, Dr. med. Magnus Hirschfeld, schloß sich diesen Gutachten vollinhaltlich an. – Staatsanwalt Dr. Rohde: Wenn der Angeklagte geistig gesund wäre, so würde er außerordentlich scharf bestraft werden müssen, denn es liegt eine ungeheure Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Es ist nicht richtig, daß das Strafrecht bezüglich solcher Tat eine Lücke enthält. Man kann im einzelnen darüber streiten, unter welchen Paragraph die Tat zu subsummieren ist, aber es

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 9. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_9_(1913).djvu/294&oldid=- (Version vom 1.8.2018)