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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267

Eben so wird in den spätern Akten die Frage, wann und wie sie Gott und seine Heiligen verleugnet und dem Bösen sich ergeben? wenig oder gar nicht berührt, mehr in den ältern, wo die Antworten entweder lauten, die Beklagten haben auf des Bösen Frage, ob sie sein seyen und ihm gehören wollten? ohne weiteres Ja gesagt, und damit sey es gut gewesen, oder sie haben sich ihm förmlich verschrieben, Gott und die Heiligen verleugnen, ihn anbeten und versprechen müssen, Menschen, Vieh und Früchte zu schädigen u. s. w. In seltenern Fällen kommt auch wohl eine förmliche, vom Teufel vorgenommene Taufe mit unreinem Wasser oder auch mit Wein vor, bei welcher dem Täufling auch ein neuer Name, z. B. Leni, beigelegt wird. Oft verlangt der Teufel die beim Abendmahl empfangene Hostie, die er zuweilen erhält, zuweilen auch nicht. Gewöhnlich verbietet er den Kirchenbesuch, jedoch nicht immer. Von einem förmlichen, mehr oder weniger Jahre andauernden Contrakte ist nirgends die Rede, und eben so wenig von Gegenleistungen des Bösen. Viele der Inquisiten geben an, sie haben sich dem Teufel nur mit dem Leibe, nicht aber mit der Seele ergeben, auch fernerhin andächtig die Kirchen besucht, ihr Verbrechen aber deßwegen nicht gebeichtet, weil der Pfaffe nicht darnach gefragt. Andere meinten, die Pfaffen sagten auch nicht Alles, was sie trieben. Oft hat ihnen der Böse beim Abschlusse des Vertrags ein Zeichen an ihren Körper gemacht, nach welchem beim Beginn der Untersuchung fleißig geforscht und ein Muttermal und dergleichen als solches erkannt wird. In den spätern Akten wird wenig nach diesen sogenannten Hexenzeichen gefahndet.

(Fortsetzung folgt.)
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 987. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_von_Rath_Hexenprozesse.pdf/21&oldid=- (Version vom 1.8.2018)