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8.) Regulativ, welches vom Directorio
wegen der Jünger-Sache ausgefertiget
worden.

Nach dem im Synodo erhaltenen Auftrag, daß das Directorium mit den Aeltesten-Conferenzen die Erneurung der Jünger-Sache in den Gemeinen u. Chören zu reguliren u. in Ordnung zu bringen habe, melden wir zwar an jede Aeltesten-Conferenz, was uns unser lieber HErr in specie auf ihre Vorschläge vor Anweisung gegeben hat; wir wollen ihnen aber auch zugleich folgende Puncte als ein Regulativ vor alle unsere Gemeinen u. Chöre berichten, damit es überall in dieser Sache überein gehalten werde:

1.) Die Erneuerung dieser Einrichtung geschieht, wo es möglich am nächsten Himmelfahrts-Tage, u. in den Chören in der nächsten Chor-Liturgie nach demselben.

2.) Die ersten neuen Jünger werden von den Oeconomis, Gemein- oder Chor-Pflegern dazu geküßt; künftighin aber thun es die abgehenden Jünger, u. so ist es auch, wo bisher noch Jünger gewesen sind.

3.) Der Jünger-Wechsel geschiehet

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: Gemein-Nachrichten 1765,1. , Herrnhut 1765, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.109_Gemein-Nachrichten_1765,1.pdf/249&oldid=- (Version vom 25.2.2024)