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allezeit in Gemeinen u. Chören so, daß die abgehenden u. eintretenden Jünger von Anfang der Versammlung, da der Wechsel geschiehet, neben einander sitzen, u. sie bey dem Friedens-Kuß nur ihre Stelle wechseln. Es werden also die neuen Jünger vorher dazu bestellt. Der Wechsel der Chor-Jünger geschieht in der Chor-Liturgie vor dem ganzen Chor, u. der Gemein-Jünger in einer liturgischen Versammlung der Abendmahls-Geschwister.

4.) Die Gemein-Jünger wechseln alle 4 Wochen; die Chor-Jünger alle 14 Tage oder 4 Wochen, nachdem die Anzahl der Candidaten dazu groß oder klein ist.

5.) Wie die Jünger auf einander folgen sollen, wird jeglichen Orts *[WS 1] ausgemacht. Es werden die Namen aller vom Directorio dazu approbirten Candidaten zusammen genommen u. wen der Heyland ernennen will, herausgezogen. Wer einmal Jünger gewesen, wird nicht wieder ins Loos genommen, bis das nächste Jahr, oder bis alle vom Directorio approbirte Candidaten herum sind u. sie von neuem wieder angefangen werden.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. in Protokollen und Berichten übliche Kennzeichnung, dass eine Entscheidung per Los getroffen wurde
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: Gemein-Nachrichten 1765,1. , Herrnhut 1765, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.109_Gemein-Nachrichten_1765,1.pdf/250&oldid=- (Version vom 7.3.2024)