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Seite:GN.A.110 Gemein-Nachrichten 1765,2.pdf/156

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uns resolviren, mit den nächsten von hier abgehenden Compagnie-Schiffen nach Europa zu retourniren, oder unser Etablissement an einen andern Platz in Indien zu versetzen? Was nun die Versetzung unsers Etablissements an einen andern Platz in Indien betrift, so haben wir es bisher um so viel weniger darauf angetragen, da der in dem allergnädigsten Königlichen Rescript supponirte Casus wirklich nicht existirt. Denn nicht nur die Worte des allergnädigsten Königlichen Rescripts selbst geben es ganz deutlich zu erkennen, sondern wir wißen es auch aus andern zuverläßigen Nachrichten unwidersprechlich gewiß, daß Seiner Königlichen Majestät auf die von unsern Gegnern eingesandte unstatthafte Berichte, hinterbracht worden, als ob wir den allergnädigsten Absichten Seiner Königlichen Majestät und dem Zweck unsrer Aussendung entgegen, keine Lust nach Nicobar hätten. Der Ungrund dieser Beschuldigung[WS 1] sowol, als der Gründe, womit man dieselbe glaubhaft zu machen gesucht, ist in denen unterthänigen

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Beschulgung
Empfohlene Zitierweise:
: Gemein-Nachrichten 1765,2. , Herrnhut 1765, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.110_Gemein-Nachrichten_1765,2.pdf/156&oldid=- (Version vom 26.10.2024)