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Seite:GN.A.110 Gemein-Nachrichten 1765,2.pdf/275

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es approbirt; u. wenn so eine Person wieder in der Gemeine verheyrathet wird, so wird sie wie andere AbendMahls-Geschwister tractirt u. behandelt.

Was die Kinder solcher Personen anlangt, so ist keine Ursache vorhanden, warum nicht an sie so gut als anderer Geschwister Kinder alle Treue solte gewendet werden. Sie können auch, wenn sie erwachsen, aufgenommen u. zum AbendMahl admittirt werden. Der Sohn soll nicht tragen die Mißethat des Vaters. Daß die Eltern nur 4teljährig u. die Kinder monatlich zum AbendMahl gehen, macht darinnen keine Hinderung. Wie viel Eltern sind Diaspora-Geschwister, deren Kinder Gemein-Glieder sind.

Wir bitten unsere lieben Geschwister, über diese Principia treulich zu halten.

Solte ja ein Casus seyn, von dem ihr glaubet, daß eine Ausnahme statt fände, so laßet es ans Directorium gelangen, daß es daselbst überlegt werde.


Empfohlene Zitierweise:
: Gemein-Nachrichten 1765,2. , Herrnhut 1765, Seite 271. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.110_Gemein-Nachrichten_1765,2.pdf/275&oldid=- (Version vom 23.10.2024)