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Seite:GN.A.110 Gemein-Nachrichten 1765,2.pdf/339

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gespannt werden. Da sich jezt das Directorium einige Wochen in Schlesien aufgehalten, so haben wir vor unserm HErrn darüber gedacht, ob nicht in unsern Schlesischen Gemeinen Geschwister vorhanden wären, die Er zu Candidaten in der Zeugen-Sache zu ernennen belieben wolte. Ihr wißt, lieben Geschwister, daß bereits die alte Brüder-Kirche den löblichen Gebrauch gehabt hat, daß diejenigen, von denen die Diener der Kirche geglaubt, daß sie der Heyland zu Seinem Dienst ausgesondert habe, öffentlich zu Acoluthen angenommen worden, so daß sie sich von der Zeit an als Leute angesehen, die dem Heylamd Treue geschworen, Ihm nachzufolgen durch Ehre u. Schande, in guten u. bösen Tagen. Da nun der Heyland unserm Brüder-Volke in unsern Gnaden-Tagen den Ruf zur Zeugen-Sache u. zur Verkündigung Seines Todes in aller Welt gegeben, so ist diese alte löbliche Ordnung

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: Gemein-Nachrichten 1765,2. , Herrnhut 1765, Seite 335. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.110_Gemein-Nachrichten_1765,2.pdf/339&oldid=- (Version vom 6.11.2024)