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Konrad von Brundelsheim. Die auf diese Besitzerwerbung bezüglichen vier Urkunden von 1304, 7, 11 und 13 werden im VII. Abschn. bei Windsheim ausführlich besprochen werden. Die erste von 1304 wurde vom Kaiser Albrecht in Heilsbronn während seines Aufenthalts daselbst ausgestellt. Zwei frühere von demselben Kaiser dem Kloster zugestellte, Abschn. VII bei Großhaslach zu besprechende Urkunden, tragen nicht das Datum Heilsbronn, sondern Nürnberg 1302. Ein von demselben Kaiser gleichfalls zu Nürnberg im J. 1306 zu Gunsten des Klosters ausgefertigter Urtheilsbrief wurde in den Beiträgen S. 227 besprochen. Es handelte sich um Forderungen an das Kloster wegen eines dort Mönch gewordenen Grafen Gottfried von Hohenlohe-Brauneck. Der Kaiser und sein Hofgericht wiesen die Kläger mit ihrer Forderung ab. Diese heilsbronner Urkunden vom Kaiser Albrecht und aus seiner Zeit geben detaillirte Nachrichten auch über Geringfügiges: über den Ordensbruder Gottfried, den alten Brunecke, über einen Notarius Hadmar, über einen Juden Joselinus und andere unbedeutende Persönlichkeiten, über Käufe und Freiung des Klosters u. s. w.[1] Mit Recht erwartet man nun, daß schweizerische oder anderweitige Urkunden Nachricht geben werden über die großartige Erhebung des Schweizervolkes gegen den Kaiser Albrecht, nachdem Wilhelm Tell das Signal gegeben hatte. Allein keine gleichzeitige Urkunde spricht davon. Dieses völlige Schweigen der Urkunden über so Wichtiges, während die vom Kaiser Albrecht in und für Heilsbronn ausgefertigten


  1. Im heilsbr. Archiv waren noch zwei andere, von demselben Kaiser zur Zeit seines damaligen Aufenthalts in Nürnberg und Heilsbronn ausgestellte Urkunden (jetzt in Erlangen), welche gleichfalls nur Geringfügiges betrafen. In der ersten, d. d. Nuremberch 1303, IV. Non. Jul. bestätigt Albrecht Privilegien, welche sein Vater, Rudolf v. Habsburg, dem Stift Feuchtwangen gegeben hatte. In der zweiten, d. d. Nuremb. in vigil. Laur. 1304, bestätigt er in wenig Zeilen Privilegien, die sein Vater dem Kloster Auhausen gegeben hatte. Das Siegel an der ersten Urkunde läßt nichts mehr erkennen. Am Siegel der zweiten Urkunde ist noch der untere Theil des Königsmantels erkennbar und von der Rundschrift ein Theil der Worte: Romanorum Rex.
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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/108&oldid=- (Version vom 1.8.2018)