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zu belasten und auszubeuten. Dann wendeten sich die Äbte beschwerend an den Kaiser und baten, da kein Schutz mehr nöthig sei, die lästigen Stellvertreter zu beseitigen und den alleinigen Schutz wieder zu übernehmen. So verfuhr z. B. der 19. Abt Arnold (s. unten Abschn. III). Daher dessen Reise nach Prag zu dem ihm sehr gewogenen und von ihm oft bewirtheten Kaiser Karl IV. Seine Reise hatte den gewünschten Erfolg. Denn der Kaiser händigte ihm eine „Handveste“ ein d. d. Prag 29. Januar 1359, worin er u. A. erklärte: „In solcher Bescheidenheit (mit solchem Bescheide), daß wir sie, ihr Kloster, Leut und Gut Niemand zu vogteien (keinen Schirmvogt über sie setzen) oder zum Vogtsrecht empfehlen wollen, und daß keine weltliche Person sie betrüben, noch Schatzung oder Steuer erfordern soll. Auch erkennen wir, daß der genannte Abt und Konvent ihre Leute sollen selber richten und von ihren Gerichten zu Niemand Andern geladen werden, als nur allein vor die kaiserliche Würde, daß er um alle Sach an keiner andern Statt vor weltlichem Gericht nur allein vor uns und unsern Nachkommen, römischen Kaisern und Königen, oder vor dem Hofrichter eines kaiserlichen Hofes zu Rehte (Recht) stehen soll.“ etc. Das angehängte, nicht mehr vorhandene Siegel war ohne Zweifel nur das kaiserliche Kabinetssiegel und die deutsch abgefaßte „Handveste“ nur eine Kabinetsordre, da derselben keine Namen von Zeugen beigeschrieben sind. Daher die weitere Bitte des Abts an den Kaiser um einen Erlaß, zwar in demselben Sinne, aber in erweiterter Form. Der Kaiser entsprach noch in demselben Jahre (Prag, 2. Idus Sept. 1359) dem Wunsche des Abts, welcher, wie es scheint, während des Jahres molestirt worden war. Darauf deuten folgende Worte im Eingang des kaiserlichen Erlasses: Imperialibus auxiliis a molestiis, quas eis plerumque mundane ambicionis molitur malicia, nitimur sublevare. Weiter erklärt hierauf der Kaiser: quod ipsos (Abbatem et conventum monasterii in Halsprunn) vel etiam bona ipsorum pretextu advocacie nemini committemus. Recognoscentes etiam supradicto abbati, successoribus ejus et procuratoribus monasterii plenum

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/45&oldid=- (Version vom 1.8.2018)