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kurze Lebenszeit dabei zu lassen und unsern Mißgönnern kein Gehör zu geben.“ Schon am folgenden Tage reskribirte der Markgraf: „Euer Ausbleiben gereicht uns zu ungnädigem Mißfallen; eben so auch eure nichtigen Ausflüchte. Wir werden nicht mehr länger zusehen und unsere Räthe nicht zur Rechnungsabhör nach Heilsbronn schicken. Exkommunikation durch euren Visitator habt ihr nicht zu fürchten, kraft des jüngsten augsburger Reichstagsabschiedes und des Religionsfriedens. Ihr habt euch nun künftigen Freitag den 25. Februar zur Abhör einzufinden. Wo nicht, so müssen wir andere Mittel ergreifen.“ Im Kloster, wo man noch immer zusammenhielt, wurde beschlossen, auch dieser Terminsbestimmung keine Folge zu leisten; doch sollte der Abt in den ersten Tagen nach Ansbach reisen, um durch mündliches Benehmen mit dem Markgrafen zu erwirken, was bisher auf schriftlichem Wege nicht erwirkt wurde. Allein das mündliche Benehmen hatte nicht den gewünschten Erfolg. Der Abt wurde vom Markgrafen so ungnädig und mit solchen Drohungen entlassen, daß er sich in Heilsbronn nicht mehr sicher glaubte. Er begab sich daher, mit Zustimmung seines Konvents, nach Nürnberg, wo ihn der Arm des Markgrafen nicht erreichen konnte. In Folge dessen schrieb der Markgraf unterm 2. April an Prior, Konvent und Richter: „Ob der Abt mit ihrem Wissen Heilsbronn verlassen habe und auf wie lange?“ Zugleich schärfte er ihnen ein, in Abwesenheit des Abts auf die Einkünfte des Klosters zu sehen. Die Antwort erfolgte schon am folgenden Tage und lautete: „Der Abt hat sich nach seiner Rückkehr von Onolzbach dahin geäußert: E. F. G. hätten sich auf Anstiften seiner Mißgönner so ungnädig gegen ihn erzeigt und ihn dermassen bedroht, daß er sich in Heilsbronn nicht mehr sicher glaubte. Auch hätten E. F. G. geäußert, daß E. F. G. unser Aller hier nicht bedürfe. Er hat sich daher aus Furcht und mit unser Aller Wissen vom Kloster entfernt, jedoch versichert, sogleich zurückzukehren, wenn E. F. G. ihn sicher stellen würden, so daß er nichts zu befahren hätte. Wir bitten daher um diese Sicherstellung, nach deren Gewährung der Abt sogleich zurückkehren wird. Auch bitten wir,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 483. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/499&oldid=- (Version vom 1.8.2018)