Seite:Georg Rusam - Geschichte der Pfarrei Sachsen.pdf/180

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wurde und weil man überhaupt in absehbarer Zeit mit einem Neubau des Pfarrhauses rechnen mußte. Pfarrer Aufsberg arbeitete dazu nach gründlichem Studium der Akten ein ausführliches Gutachten aus. Die Regierung zu Ansbach ließ jedoch durch ihren Sachbearbeiter ein gegenteiliges Gutachten fertigen, in welchem die Pflicht des Staates bestritten wurde. Man erklärte, daß die Konsistorialordnung von 1594 für Sachsen keine Gültigkeit habe, weil sich dieser Ort einst nicht in markgräflichem Gebiet, sondern auf Nürnberger Boden befunden habe; die Leistungen des Markgrafen seien nur freiwilliger Art gewesen usw. Doch gab die Regierung zu, daß gewisse Gründe vorhanden seien, die ein Entgegenkommen rechtfertigten, und erklärte sich zu einem Vergleich, zur Leistung einer einmaligen, allerdings geringen Abfindungssumme, bereit. Das Staatsministerium betonte der Regierung gegenüber noch weiter, daß auch Zehntrechte des Staates inmitten lägen, die eine wesentlich höhere Ablösungssumme angezeigt erscheinen ließen. In der Tat besaß sowohl das einstige Chorherrnstift Zehnten in der Pfarrei Sachsen (in Alberndorf, Steinbach, Hirschbronn, Ratzenwinden, Oberrammersdorf, Volkersdorf u. a.), als auch die markgräfliche Regierung, und weiterhin die Stadt Nürnberg und das Almosenamt; und der bayerische Staat war für alle diese Zehntberechtigten der Erbe und Rechtsnachfolger geworden. Zehntrechte aber begründeten vielfach eine Baupflicht an kirchlichen Gebäuden. Darum hielt das Staatsministerium ein weitgehendes Entgegenkommen in der Sachsener Baupflichtfrage für gerechtfertigt. Nach längeren Verhandlungen einigte man sich am Ende des Jahres 1894 über eine Ablösung der Baupflicht mit dem Betrag von 30000 M, wozu nach 1000 M als Zinsen für 1895 kommen sollten. Eine Abstimmung sämtlicher stimmberechtigter Mitglieder der Pfarrgemeinde ergab die Annahme der Ablösung mit 157 „Ja“ gegen nur 17 „Nein“.

.

 Die damalige Kirchenverwaltung verwendete nur einen kleinen Teil der im Jahre 1895 ausbezahlten Summe von 31000 M für die unbedingt notwendigen Reparaturen und schob den Neubau des Pfarrhauses hinaus. Sie wollte erst durch Admassierung der jährlich anfallenden Zinsen das Kapital zu einem gewaltigen Baufonds anwachsen lassen, der hinreichend wäre, nicht nur die Kosten für den Neubau des Pfarrhauses zu decken, sondern auch für alle künftig an kirchlichen Gebäuden auftretenden Schäden aufzukommen. Die Rechnung war klug, aber nur für die ersten zwanzig Jahre. Dann begann – schon im Kriege – langsam die Inflation mit ihrer ungeheuren Geldentwertung und gegen Ende des Jahres 1923 bedeutete der inzwischen auf 55000 M angewachsene Baufonds so gut wie nichts. Erst das Gesetz über die Aufwertung brachte ihn