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beziehen sollte. So wurde Sachsen einer Einnahme beraubt, die nach heutigem Geldwert 4–500 RM betrug.

 Einen ähnlichen Versuch machte das Pfarramt Lichtenau im Jahre 1808, indem es beantragte, daß der Zehnte von Bechhofen künftig statt nach Sachsen an die Pfarrei Lichtenau geliefert werde. Zur Begründung seines Antrags stellte Lichtenau allerdings nicht wie Eyb falsche Behauptungen auf, sondern verwies nur auf seine Mehrarbeit, die ihm durch die Seelsorge am „Criminalgefängnis“ in Lichtenau erwachsen sei. Doch war hier die Behörde vorsichtiger und lehnte den Antrag ab. Ebenso wünschte im Jahre 1823 das Pfarramt Vestenberg, daß ihm der Zehnte und die Getreidegült zu Külbingen, die bisher zu Sachsen gehörten, zugewiesen würden. Aber Dekan und Senior sprachen sich mit guten Gründen scharf dagegen aus, und so unterblieb auch dieser Verlust.

 Vielfach machte sich damals und auch schon früher der Wunsch geltend, die Abgabe des Zehnten anders zu gestalten, nämlich so, daß er nicht mehr auf den Feldern nach Garben eingehoben, sondern in Getreide abgegeben werde nach einem zu berechnenden Jahresdurchschnitt. Sowohl die Pfarrer hatten diesen Wunsch, weil ihnen dadurch viele Mühe und auch beträchtliche Kosten erspart wurden, als auch die Zehntpflichtigen, die dann bei ihrer Erntearbeit nicht mehr aufgehalten wurden. Diese Umwandlung des Garbenzehnten in einen Getreidezehnten pflegte man den „Sackzehnten“ zu nennen. Schon sehr frühe geschah das mit einem vom Strüthof auf einen Hof zu Malmersdorf übertragenen Zehnten, an dessen Stelle jährlich sieben Metzen Korn (75 l) nach Sachsen abzuliefern waren.

 Mit dem Zehnten zu Bechhofen gab es immer wieder Anstände. Die dortigen Bauern waren ja von Sachsen weit entfernt, was allein schon zu Schwierigkeiten bei der Einsammlung der Zehntgarben führte. Dann aber suchten die Pflichtigen den Zehnten zu schmälern, indem sie Äcker liegen ließen und mit Wald bepflanzten; wenn dann nach Jahren der Wald wieder abgeholzt und die Äcker neu besät wurden, konnte leicht die Zehntpflicht vergessen sein. Um diesen üblen Zuständen ein Ende zu machen, kam man im Jahre 1810 vor dem Landgericht Heilsbronn dahin überein, daß die zehntpflichtigen Bauern ihren Groß- und Kleinzehnten mit einem jährlichen Reichnis von neun Simra und acht Metzen Korn (rund 31 hl) ablösten. Diesen Sackzehnten mußten sie selbst nach Sachsen fahren, wofür sie dann in üblicher Weise mit Brot und Bier bewirtet wurden.

Ein ähnliches Abkommen wurde mit Milmersdorf im gleichen Jahre (1810) getroffen, nachdem es dort auch einige Anstände gegeben hatte. Der Geyersche Hof wandelte den schuldigen Groß- und Kleinzehnten, sowie den Blutzehnten in eine jährliche Lieferung von