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11. Burgoberbach

 Ort und Pfarrei sind unzweifelhaft Ausläufer des Altmühlgebietes und haben mit dem Rezatgebiet um so weniger zu tun, als zwischen beiden Flußgebieten auf der Wasserscheide die alte Grenze zwischen Rangau und Sualafeld und ebenso die kirchliche Grenze zwischen Würzburg und Eichstätt verlief. Aber nachdem Dr. Weigel beide zur „Einkreisung“ der Urpfarrei Sachsen beigezogen hat, müssen sie auch hier kurz berührt werden. Es ist bereits festgestellt worden, daß auch in diesem Raume von einem Königshofe keine Rede sein kann, eben darum auch nicht von einer alten Königspfarrei. Der Kirchenheilige Nikolaus in Burgoberbach weist in das 10.–11. Jahrhundert, genau dem Siedlungsalter des Ortes und seinem Ausbau entsprechend. Die Annahme eines Patroziniumswechsels ist willkürlich. In geschichtlicher Zeit stand die Kirche im Filialverhältnis zu Großenried; es ist kein Grund ersichtlich, warum dieses Verhältnis nicht von Anfang an bestanden haben soll. Im weiteren ist seine kirchliche Geschichte bedingt durch das Bistum Eichstätt und vielleicht auch durch das Kloster und Stift Herrieden.

 Der Ort Claffheim nahe bei Burgoberbach hat seine Flurmark auf der Wasserscheide, liegt aber mit seinen Gebäuden zum Oberbach geneigt. Gleichwohl erscheint er noch als zum Rezatgebiet gehörig, da er allem Anschein nach noch auf klösterlichem Grund und Boden errichtet wurde. Die Lage ist hier die gleiche wie in dem benachbarten Winterschneidbach, das ebenfalls zum Altmühlgrunde neigt, aber eine unzweifelhafte Klostersiedlung (Wendenniederlassung) darstellt. Auch in der späteren Geschichte erscheinen beide Orte stets im Zusammenhang mit Ansbach. Dies zur Richtigstellung einer Notiz in den Beiträgen zur bayer. Kirchengeschichte, 12. Jahrgang, S. 21, wo Claffheim zu Burgoberbach gerechnet wurde[1].


Zusammenfassung

 Wenn wir die Ergebnisse überblicken, die wir so aus den nüchternen Tatsachen urkundlicher und landschaftlicher, siedlungsgeschichtlicher und kirchlicher Art gewonnen haben, so gelangen wir zu folgenden Resultaten:

 1. Die Gründung einer frühfränkischen Königspfarrei ist in unserem Gebiete und in seiner nächsten Umgebung nirgends nachweisbar. Sie wird geradezu ausgeschlossen durch den Verlauf der Landbesiedlung, die noch am Ende des 8. Jahrhunderts ganz schwach entwickelt war. Sie wird weiter ausgeschlossen durch den geschichtlichen Tatbestand, daß der weitaus größte Teil des in Betracht kommenden Bodens dem Kloster Ansbach zugeeignet war.

 2. Die erste kirchliche Organisationstätigkeit bestand in der Stiftung des Gumbertusklosters zu Ansbach um 745, dem nun die weitere Siedlungsarbeit und der Ausbau der kirchlichen Organisationen zufiel.

 3. Als erste Pfarrei auf klösterlichem Grund und Boden erscheint die weitausgreifende Parochie Sachsen um das Jahr 800.


  1. Dagegen Schöffel 137.