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gesagt. Da aber in einem Schreiben des Papstes Zacharias vom Jahre 748 an Gumbert und andere Männer der Dank für ihre frommen Stiftungen ausgesprochen ist, muß die Gründung des Klosters schon vor diesem Zeitpunkt erfolgt sein.[1] Mit Rücksicht auf das Alter des 786 noch lebenden Gumbert wird man aber nicht weit zurückgehen dürfen. Es dürfte sich die Zeit um 745 empfehlen. Damit sind wir ganz nahe an die Zeit heran-gerückt, da das Bistum Würzburg gegründet wurde (740/41). Beide Tatsachen in eine engere Verbindung miteinander zu bringen, ist gewiß nicht unberechtigt. Die eine diente der kirchlichen Organisation in ganz Ostfranken, die andere dem gleichen Zweck an der äußersten Grenze Ostfrankens.

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 Gumbert wird einmal als „episcopus“ bezeichnet, weshalb ihn Hauck als „Kleriker, der den Bischofstitel führte“, bezeichnet.[2] Richtiger nennt ihn Schöffel einen „Klosterbischof“.[3] Da er ein weltlicher Herr war, kann von bischöflicher Weihe nicht wohl die Rede sein; es dürfte deshalb der Titel „episcopus“ nur in dem Sinne gemeint sein, daß er die Beaufsichtigung und Leitung des Klosters führte und damit bischöfliche Rechte ausübte. Jedenfalls war es zunächst ein Eigenkloster Gumberts. Erst 786 übergab er die Stiftung dem Frankenkönig Karl, der dann dem Kloster Immunität und freie Abtwahl zusprach. Aber diese Selbständigkeit währte nicht lange, denn später überwies Karl d. Gr. das Kloster im Wege des Tausches an den Bischof Berenwelf von Würzburg († 800), wie wir aus einer Urkunde Ludwigs des Frommen vom 20. Dezember 837 wissen. In dieser Urkunde ist allerdings nur gesagt: „Locum, qui dicitur Onoltespah“; allein der „Ort“ Onoldisbach umfaßte das Kloster ebensosehr wie die dazu gehörige, jedenfalls noch sehr bescheidene bürgerliche Niederlassung. Tatsächlich erscheint auch weiterhin, z. B. 911, Ansbach als bischöfliches Eigenkloster, wie auch die angeschlossene dörfliche Siedlung dem Bischof gehörte. An der Spitze des Klosters stand fortan ein Propst, der – wie wir späterhin hören – stets aus den bischöflichen Domherren zu wählen war. Dr. Weigel meint, daß die Übergabe des Klosters durch Gumbert an den König keine freiwillige war, sondern daß Karl d. Gr. Ansprüche darauf erheben zu können glaubte, weil er den Grund und Boden für ehemaliges Staatseigentum hielt.[4] Allein diese Meinung ist durch keinerlei Tatsachen irgendwie zu stützen, auch nicht durch die irrige Ansicht, daß in oder bei Ansbach ein Königshof gestanden sei, wozu schon das Nötige gesagt wurde. Ein Irrtum über die Eigentumsverhältnisse muß sowohl bei Gumbert, als er das Kloster gründete, wie 40 Jahre später bei dem König als ausgeschlossen erscheinen. Viel näher liegen gewiß andere Gründe, wenn man sich überhaupt auf das Gebiet der Vermutungen begeben will, etwa das hohe Alter Gumberts und die Schwierigkeit weiterer Fürsorge für das Kloster, oder eines der üblichen Tauschgeschäfte oder ähnliches. Am wahrscheinlichsten bleiben diejenigen Gründe, die mit dem Begriff „Kirchliche


  1. Bayer 37.
  2. Hauck II, 585.
  3. Schöffel 136.
  4. Weigel 16, 23.