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lieben Frauen Brüderschaft gehörig, so wie der Schmuck des Schützenkönigs, eine Armbrust an silberner Kette. Gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts entstanden die Schützengilden der Städte. Bei der Jahresversammlung der Bruderschaft wurde Rechnung gelegt und die Beiträge von den jungen Bürgern von 15 bis 30 Schilling eingefordert.

Die neuen Bürger, so nicht Bürgerskind waren, zahlten 9 Thaler und 17 Stüber; man erhob also damals schon ein Einzugsgeld. Diese Beiträge konnten zwangsweise beigetrieben werden.

Um unsern Lesern ein Bild jener Zeiten zu geben, beschreiben wir das Fest von 1695.

Bürgermeister, Rath und Gemeinde beschlossen am 3. August in der Versammlung an der Kircheiche, daß binnen vierzehn Tagen das Schützenspiel gefeiert werden sollte. Das Reglement lautete:

„daß nur Bürger nach dem Vogel schießen dürfen und zwar jeder mit seinem eigenen Rohr. Fremde werden nicht zugelassen, auch kein Bürger so außerhalb wohnt.

Kein Mitglied der Brüderschaft soll fluchen, schwören oder sich unnatürlich vollsaufen, widrigenfalls wird der Übertreter auf eine Tragbahre gesetzt und in das Wasserbad der Ruhr geworfen; außerdem verfällt er dem Bürgermeister in eine Strafe von einer Tonne Bier.“

Unter dem Rühren der Trommel trat der Zug vor dem Thore an und zog, den Bürgermeister an der Spitze, nach dem Schützenplatz.

Drei Preise waren für die besten Schützen ausgesetzt und in Dortmund angefertigt worden; sie bestanden in einer zinnernen Kanne nebst einer zinnernen Schüssel, mit dem Wappen von Wetter, beide sechs Pfund schwer, und einem Paar Handschuhen. Diese Gegenstände wurden mit rothem Bande an die Stange gehangen.

Bei diesem Bürgerfeste gingen zwei Tonnen Bier auf im fröhlichen Gelage.

1704 den 30. April begleiteten die Bürger den Förster von Hagen auf einer Wolfsjagd bis Benninghoven und kehrten mit klingendem Spiele heim. Die Ausgebliebenen wurden um eine halbe Tonne Bier gepfändet, wobei noch Widersetzlichkeiten vorfielen.

1705 erschien das landesherrliche Edict zur Einführung einer stehenden Miliz in den Städten und deren Dienstverhältniß. Dem regierenden Bürgermeister stand das Recht zu, die Oberoffiziere zu ernennen.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Harkort: Geschichte des Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter. Gustav Butz, Hagen 1856, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Wetter.pdf/14&oldid=- (Version vom 1.8.2018)