Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 01.djvu/033

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vielmehr auf Grund einer Vollmacht gehandelt haben, da es feststeht, daß Gutenberg sich damals außer Landes befand und da er als einer politischen Partei angehörig angeführt wird. Die Rechtung (der Versöhnungsvertrag) des Erzbischofs Konrad von Mainz vom 28. März 1430 nennt nämlich Gutenberg „ytzund nit inlendig“ und gestattet ihm die Rückkehr in die Heimat.[1] Hiernach müßte er jedenfalls vor 1405 das Licht der Welt erblickt haben; daß er übrigens vor 1409 geboren war, beweist 1434 sein selbständiges Auftreten in einem von ihm in Straßburg angestellten Prozeß. Man geht also wohl nicht fehl, wenn man seine Geburt um die Wende Jahrhunderts setzt.[2]

Jedenfalls aber steht so viel fest, daß Gutenbergs Jugend gleichfalls von den bürgerlichen Kämpfen seiner Vaterstadt bewegt und sein ganzes späteres Leben sogar durch sie bestimmt wurde. Er folgte nämlich 1420 seinen Angehörigen in die Verbannung. Wohin diese sich wandten, läßt sich nicht mehr ermitteln. Möglicherweise gingen sie nach Eltville im Rheingau, wo die Gutenbergs einen Hof und Güter befaßten und wo um 1433 ein Bruder Johann wohnte. Allein auch zu Straßburg hatten sie Beziehungen, wie eine 1429 von seinem Vater Frilo ausgestellte Urkunde beweist. Als Erzbischof Konrad von Mainz am 28. März 1430 den oben erwähnten Versöhnungsvertrag zu Stande brachte, welcher die Rückkehr der Geschlechter vermittelte, wurde ein Georg Gensfleisch, offenbar als einer der verhaßtesten Patricier, von dieser Erlaubnis ausgeschlossen, während Henne (Johann) Gutenberg, wie bereits bemerkt, ausdrücklich unter denen namhaft gemacht wird, deren Rückkehr nichts im Wege stand. Er scheint indes von der ihm bewilligten Gunst keinen Gebrauch gemacht zu haben, denn 1434 tritt er zuerst in jenem bereits erwähnten und in Straßburg angestrengten Prozeß auf. Gutenberg hatte nämlich von der Stadt Mainz eine jährliche Rente („etliche Zinnse und Gülte“) zu beziehen, welche ihm eine Zeit lang nicht ausbezahlt worden war, und konnte im Nichtbezahlungsfalle Bürgermeister und Rat angreifen und pfänden. Er wohnte damals im Kloster Arbogast an der Ill, dem heutigen Grüneberg, welches etwa eine Viertelstunde vor dem Weißenturmthore liegt. Um zu seinem Gelde zu kommen, ließ er den zufällig in Straßburg zum Besuche weilenden Stadtschreiber Nikolaus aus Mainz als verantwortlichen Beamten des dortigen Rates verhaften. Erst auf Verwendung des Rates und Bürgermeisters der


Fußnoten

  1. Linde a. a. O. Urkundenanhang S. VII.
  2. Wyß, A., Zur Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst in: Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen. Darmstadt 1879. Nr. 1-4. S. 11.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_01.djvu/033&oldid=- (Version vom 1.8.2018)