Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 05.djvu/029

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Der Buchdrucker Antonius Zarotus soll auch diesem Teil des Geschäfts vorstehen. Für die Mitbenutzung des ganzen Etablissements zahlen die beiden Brüder alsbald 25 Dukaten an die vier andern Gesellschaftsmitglieder und versprechen ihnen außerdem als Tantième den vierten Teil des Reingewinns aus den drei von ihnen besonders aufgestellten Pressen. Dieser Reingewinn wird so berechnet, daß von dem Preise jedes verkauften Buchs die dabei gehabten Auslagen an Papier, Farbe, Löhnen und andern Spesen (mit Ausnahme der Auslagen für Pressen und Schriften) abgezogen werden und das Übrigbleibende als Gewinn angesehen wird. Von diesem ist der vierte Teil zu entrichten und zwar in barem Gelde. Außerdem erhält jeder der Kontrahenten ein Freiexemplar dieser Bücher. Den beiden Brüdern ist es nicht gestattet, ihren Teil der Druckerei anderswohin zu verlegen; auch müssen sie sich über den Verkaufspreis der für sie gedruckten Bücher mit den übrigen Gesellschaftsmitgliedern verständigen. Wie sie selbst nichts für sich drucken dürfen, außer was in das Gebiet des kanonischen und Civilrechts oder der Medizin gehört, so dürfen andererseits die vier andern Mitglieder ohne Genehmigung der beiden Brüder ihrerseits, bei Strafe von 200 Dukaten für jeden einzelnen Fall, nichts aus diesen Gebieten drucken. Sämtliche Kontrahenten versprechen, sich gegenseitig zu unterstützen und jede Hilfsleistung für andere zu unterlassen. Ihr gesamtes eigenes Druckereiinventar überlassen die beiden Brüder nach Ablauf von drei Jahren, bis wohin der Vertrag läuft, an Zarotus nach einer dann vorzunehmenden Taxe.

In Venedig war es Aldus, der nachweisbar teils auf eigene Kosten, teils in Gemeinschaft mit Gesellschaftern druckte, welche die Mittel zur Herstellung größerer Werke hergaben. Schon das zur Begründung seiner Druckerei erforderlich gewesene Kapital hatten ihm seine Freunde und Gönner, die Prinzen Carpi, vorgeschossen; doch ergeben die Quellen nicht, ob sie seine förmlichen Gesellschafter waren, Gewinn und Verlust mit ihm teilten. Auch die „Hypnerotomachia“ druckte er 1499 nicht auf seine eigenen Kosten, wie die Vorrede dieses Buchs besagt; möglicherweise war es aber nur ein Werkdruck für einen Dritten, sodaß hier kein Gesellschaftsvertrag vorlag. Dagegen schreibt Aldus selbst am 28. Oktober 1499 an Marcellus Virgilius Adriani, den frühern Lehrer des berühmten Machiavelli und spätern Sekretär der florentiner Republik, daß er

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/029&oldid=- (Version vom 1.8.2018)