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Rat Lingelsheimer zu der Freigebigkeit des Würtembergers und schickte ihm zugleich wieder 80 Gulden pro honorario im Auftrag des Kurfürsten. Am 4. Juli 1610 meldete der Theologe Rafael Eglinus in Marburg, daß ihm der Herzog Johann Adolf von Holstein für seinen „Kommentar zur Apokalypse“ ein Honorar von 100 Dukaten geschenkt habe.[1]

Übrigens benutzten schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts Gauner in betrügerischer Weise die Gewohnheit, für die Überreichung von Büchern Geschenke zu geben, wie dies aus Samuel Dilbaums „Quadripartita Historia Anni 1594“ hervorgeht. In der Widmung an Bürgermeister und Rat von Kempten und Kaufbeuren sagt nämlich Dilbaum, er richte dieselbe unter anderm deshalb an jene, „daß ich mich bei E. E. und H. purgiere und entschuldige, da ich glaubwürdig berichtet worden, daß dem ehrenhaften und wohlweisen Herrn Bürgermeister der Stadt Kaufbeuren ungefähr vor einem Jahre ein Traktätlein von dem hohen Ritterstand in meinem Namen, jedoch außer meines Wissens und Bewilligung auch ohne einigen Gewinnst zugeschrieben, übergeben und präsentiert worden ist. Wahr ist, daß ich selbiges Büchlein in Reimen gestellt, aber keinem Menschen zugeschrieben noch verehrt habe. Weil dann solches noch wohlvermeldeter Stadt Kaufbeuren geschehen, will ich nicht zweifeln, es werde die benachbarte und berühmte Stadt Kempten (nach Art und Gewohnheit solcher fahrenden Gesellen, die ihre Namen, weil sie zu oft kamen, nicht brauchen dürfen) gleichfalls nicht überschritten, sondern ihr ebnermaßen unter meinem Namen ernanntes Traktätlein fälschlicherweise zugeschrieben und präsentiert worden sein.“[2]

Der Unfug dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, wo er zuletzt zum offenen Bettel ausartete, unter welchem allerdings die kleinen und großen Reichsstädte mehr litten als die Fürsten, welche die Zurückweisung der Bettler energischer und folgerichtiger durchzusetzen wußten. Er möge auch hier mit den wenigen, aber verständigen Worten abgethan sein, in welchen der Senat der Freien Stadt Hamburg am 6. Juni 1798 fortan das unliebsame Geschäft von sich wies. „Der Senat der Reichsstadt“, heißt es in der betreffenden Bekanntmachung, „sieht sich durch die Menge der Einsendungen und Dedikationen litterarischer Produkte von sehr ungleichem Wert, womit er seither überhäuft worden, veranlaßt, hiermit öffentlich bekannt zu machen, daß er künftig jede dergleichen ohne


Fußnoten

  1. Meyers Promptuarium im Archiv der Stadt Zürich, und: Virorum clarorum et doctorum ad Melch. Goldastum Epistolae. Francof. et Spirae 1688. S. 137. 147. 162. 216. 362. 374. 406. u. 407.
  2. Stieve, F., Über die ältesten halbjährigen Zeitungen oder Meßrelationen und insbesondere über deren Begründer Freiherrn Michael von Aitzing. München 1881. S. 24.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 322. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/060&oldid=- (Version vom 1.8.2018)