Flammen zu setzen, Hilfe gewinnen sollte. Heimlich war das Büchlein auf einer Kammer mit geborgten Schriften gedruckt worden.
Nachdem der Rat den Drucker mit Ketten beladen und von fünf Reisigen begleitet nach Wien gesandt, bot er alles auf, den Kaiser zu versöhnen. Dieser ließ jedoch, obgleich die Strafe unterblieb, seine Ungnade nicht fallen. Umsonst stellte der Rat vor, wie der Druck ohne sein Wissen erfolgt sei; wie der Bürgermeister den Verkauf unterbrochen, sobald er die erste Kunde davon erhalten; wie er seine eigenen Boten in alle Städte des Reichs, bis nach Gengenbach und Isny in Schwaben, geschickt habe, die vorrätigen Exemplare anzuhalten; wie er einen seiner Bürger, den Buchdrucker Martin Lechler, dem Clebitius nachgesandt, der sich aber Jahr und Tag zu verbergen gewußt, bis endlich die Nachricht von seinem Tode aus Paris eingelangt sei. Umsonst erwarb die Stadt die Fürsprache des Landgrafen Wilhelm von Hessen, des Pfalzgrafen Kasimir und des kaiserlichen Vicekanzlers Zasius. Maximilian wollte sich nicht besänftigen lassen, besonders weil Clebitius kurz vor seinem Tode eine neue Flugschrift: „Grabschrift der ehrlichen ritterlichen Leut die in Gotha geblieben“, in die Welt gesandt hatte, von welcher wieder einige Exemplare auf den Messen verkauft worden waren. Dieser Zufall fachte den Zorn des Kaisers von neuem an. Sie hätten, schrieb er dem Rat, großen Ernst gezeigt, als ein geringes Büchlein gegen die Juden ausgegangen; wenn aber Schmähschriften gegen ihn und das Reich feilgehalten würden, blieben Bürgermeister und Rat kaltblütige Zuschauer. Endlich gelang es dem frankfurter Gesandten in Wien, Karl von Glauburg, das Mittel zu entdecken, durch welches der Zorn des Kaisers zu besänftigen war. Der Rat borgte 30000 Goldgulden von Juden und Christen, von Fremden und Bürgern und lieh – auf deutsch schenkte – sie dem Kaiser unter Rückbürgschaft der Stifter. Nach einem zweijährigen harten Gefängnis wurde auch der Drucker Hans Schmidt in Freiheit gesetzt, ja, der Kaiser selbst verwandte sich bei dem Rat für seine Aufnahme in das Bürgerrecht. O rara temporum felicitas!
Daß übrigens der letztere, wie er Maximilian meldete, wirklich alles gethan hatte, was in seinen Kräften stand, um die diesem mißliebige Schrift zu unterdrücken, ergibt sich unter anderm auch aus den kölner Ratsprotokollen aus den Jahren 1566 bis 1568, fol. 115 und 116, wo es am 7. Mai 1567 heißt: „Das kaiserlich als auch deren von Frankfurt
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 549. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/028&oldid=- (Version vom 1.8.2018)