Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 09.djvu/039

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fleissiger Nachforschung und warer erkundigung im werkh lauter befünden, daz solche schödliche verdambte Irrthumben, Ketzereyen, Zwyspalt, Aufruern und Abfaal von unserer waaren Catholischen Religion auch erbarmlicher, verderblicher undergang und verwüestung viler Königreich, Fürstenthumb und Landt merern thailß und schier allein aus den verbottenen falschen Ketzerischen Püechern, Tractätlen und schrifften, welche Gott und seiner heiligen Kirchen zuwider, allen Christglaubigen zu höchstem schaden und verderben irer Seelen entspringen und heerflüeßen und durch dieselben dem menschen gleichsam durch ein Instrumentum oder Trachter ein süesses gifft und ewiger schaden an Leib und Seel eingeschleicht und eingegossen wierdet, welchem wir bey zeiten mit allem vleis zufürkhommen nit allein genedicklich bedacht, sondern es für die höchste notturfft halten“, wird aufs ernstlichste bei Vermeidung „unlöslicher Straf und Ungnad“ befohlen, alle ketzerischen und verdächtigen Bücher an die weltliche Obrigkeit oder den Pfarrer des Orts abzuliefern, damit sie sofort an die Regierungen und durch diese an den Herzog selbst eingesandt würden. Ausdrücklich wird auch hervorgehoben, daß von solchem Verbot, schädliche Bücher zu lesen, auch der geistliche Stand, Prälaten, Pröpste, Dechanten, Pfarrer und gemeine Priesterschaft nicht ausgenommen sein sollten.

Auch Aventins Chronik gehörte jetzt zu den verbotenen Büchern; da sie aber doch nicht gänzlich dem Gebrauch entzogen werden konnte, griff man zu einem andern Mittel, um die unverfänglichen Partien dem Publikum zugänglich zu machen. „Zu Befürderung der ehrn Gottes, unserer heiligen Catholischen Religion und gemeines Nutz und wolstandts des vatterlandts“ beschloß der Herzog „ein Werckh verfertigen zu laßen, wie vor disem ungeverlich Johannes Aventinus, so aber aus rechtmeßigen ursachen verbotten und hin und wider manglhafft geschriben.“ Der herzogliche Archivar Michael Arrodenius wurde mit dieser Aufgabe, die sich im wesentlichen auf Herstellung einer kastrierten Ausgabe Aventins beschränken sollte, betraut. Arrodenius erhielt zu diesem Zweck vom päpstlichen Inquisitionsgericht durch eine förmliche Urkunde (3. Oktober 1589) Erlaubniß, „den verfluchten Geschichtschreiber Aventin“ frei von Sünde und kanonischer Strafe, wie auch behufs der ihm vom Herzog anbefohlenen Arbeit noch einige andere verpönte Schriftsteller zu lesen, jedoch unter der Bedingung, sich nicht länger als fünf Jahre und ganz allein

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 560. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/039&oldid=- (Version vom 1.8.2018)