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darüber betreten wird, daß er sein Pücher hausiret, soll man den oder dieselben in’s Loch schaffen“. Zugleich aber wurde dem Buchführer unter dem Rathaus für drei Jahre die Stadt und deren Umfang auf fünf Meilen verboten, weil er trotz der an ihn ergangenen Warnung ein Schmähbüchlein gegen Martin Luther verkauft hatte. Dagegen erhielten die Buchdrucker und Buchführer am 10. Juli 1526 den Befehl, sich bei ernstlicher Strafe des Drucks der Karlstadtschen, Zwingli’schen, Ökolampadiusschen und ihrer Anhänger Büchlein vom Sakrament zu enthalten, „dieweil darin nichts als Verführung und Teufelswerk erfunden worden; dazu was in Baden und Aargau disputiret, weder zu drucken noch fail zu haben“.

Unter den nach Nürnberg gezogenen fremden Pfarrern befand sich auch Wolfgang Vogel aus Bopfingen in Schwaben. Der Rat von Nürnberg gab ihm eine Predigerstelle in Eltersdorf, zog ihn aber zur Untersuchung, weil die von Bopfingen durch eine heftige Schrift ihres frühern Seelsorgers sich sehr verletzt fühlten und weil dieser die in Regensburg versammelt gewesenen Fürsten „tolle Götzen“ genannt hatte. Die Beschwerde war im Januar 1527 eingelaufen. Am 22. März befand sich Vogel ohne Angabe von Gründen im Gefängnis, und am 26. März wurde er zum Tode verurteilt und hingerichtet. Der Rat hatte, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, bei dem Gange des Unglücklichen zum Richtplatz 10 Schützen befohlen. Der „Lochhüter“ durfte des „Pfaffen“ Rock, den er entlehnt hatte, ohne Wissen des Rats niemand aushändigen. Denen von Bopfingen wurde die Antwort, dem Wolfgang Vogel sei wegen seiner Handlungen sein Recht erwiesen worden, weshalb sie nun vor ihm sicher seien.[1] Vogels Weib bat um Aushändigung der Bibel und anderer ihrem Manne gehörigen Bücher; allein der Rat verweigerte sie, weil ihr Inhalt gefährlich sei und von Schwärmerei handle, gab aber der Frau eine „Ergötzung“ dafür. Heller in seinem „Leben Lukas Cranachs“, S. 113, sagt, daß Vogel ein Bündnis zu bilden gesucht habe, um alle Obrigkeiten abzusetzen und ein neues Reich in Christo zu gründen, wo nur Gleichheit herrschen sollte, eine Angabe, welche, wenn auch übertrieben, das Verfahren des Rats verständlicher macht.

Andererseits vermied der Rat mit so ängstlicher Vorsicht, es mit Kaiser und Papst zu verderben, daß er in einem ziemlich unschuldigen

Fußnoten

  1. Daselbst S. 278.
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 572. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/051&oldid=- (Version vom 1.8.2018)