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Meßplakaten aus den Jahren 1557 bis 1578 – worunter sogar ein handschriftlicher Katalog von Andreas Wechel in Frankfurt a. M. –, womit die Akten über die Bücherkommission im wiener Archiv beginnen, ausschließlich den Zweck, eine Kontrolle der Ablieferung der Pflichtexemplare zu ermöglichen; bezeichnend genug überwiegen die Kataloge protestantischer Verleger. Rudolfs II. erster Befehl, welcher ausdrücklich an die Verfügung Maximilians von 1569 und 1570 anknüpft und aus Prag, 23. März 1579 datiert ist, tadelt zunächst den Rat dafür, daß er in dem löblichen Werke, wie es 1569 und 1570 begonnen worden, nicht fortgefahren sei, noch gegen die Buchhändler den gebührenden Ernst gebraucht habe, denn dann würden der „unnützen Tractätlein und Schandtbücher“ längst weniger geworden sein. In Unterlassung solcher guten Ordnung aber sei sein und seiner Vorfahren Namen und Autorität mehr als jemals und zwar „wider Uns selbst“ mißbraucht worden. Von den einzusendenden Freiexemplaren ist in diesem Schreiben gar keine Rede mehr. Um aber keinen Zweifel darüber zu lassen, daß es in erster Linie auf Unterdrückung der protestantischen Litteratur abgesehen war, heißt es dann weiter, alle Läden und Gewölbe seien mit unnützen verführerischen Büchern, Schmähschriften, Gedichten und „Mallwerckhs“ angefüllt, wodurch viele Leute verwirrt, verführt und verbittert würden, weshalb zeitiges Einsehen mehr als je von Nöten sei. Aus diesem Grunde habe er, der Kaiser, seinem Kammerfiskalprokurator, dem Dr. Johann Vest (in Speyer) befohlen, sich mit diesem Schreiben nach Frankfurt zu verfügen und mit des Bürgermeisters und Senats Rat und Beistand die zuvor schon angestellte Inquisition der Druckereien und Buchläden in die Hand zu nehmen und fortzusetzen. „Ir wollet also unserm kaiserlichen Fiskal in solcher ihm anbefohlenen Verrichtung nit allein alle guete Anweisung Hilff und Beförderung erzaigen, Sondern auch Im eine Person oder zwo aus Eurem Mittel zuordnen, Und denselben auferlegen, mit und sambt Ime alles dasjhenig, was ob angezogene weilland unsers Vatters schreiben und unser bemelten Fiskal gegebener beuelch außweisen, nochmals bestes Vleiß fürzunemen und zu handeln. Danebens auch was ungeuerlich hierinnen noch weiters fruchtbarlich anzustellen und zu verordnen sein sollte, bedenckhen zu helffen. Sonsten aber für Eure Personen mit der Execution gegen den ungehorsamen und ubertrettern dermassen Ernstlich und aufrichtsam erweisen, daß wir Eur mißfallen, so Ir ob dergleichen

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 615. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/008&oldid=- (Version vom 1.8.2018)