gegeben habe, daß in Frankfurt in dem Buchhandel je länger desto mehr große Mißstände einrissen, welche die Ortsobrigkeit nicht gestatten sollte, „da sie sonst eine Verantwortung und kaiserliches Einsehen verursachen würden“. Da wir uns dergleichen nicht erinnern, noch wenn es bestände, wissen können“, antwortete der Rat am 11. November 1656, „also würde der Herr uns eine sonderbare, angenehme Freundschaft erweisen, wenn er bei ermeldetem Herrn penetriren und erfahren könnte, was denn dasselbe in specie sei. Es soll der Herr übrigens versichert sein, daß es an Abschaffung auch an anderweiter ernster Animadversion unsers Orts nicht ermangeln werde“. Natürlich lag hier wieder ein Denunziation von Hörnigk vor, über deren Einzelheiten Grooß selbstverständlich nichts ermitteln konnte.
Man erkennt aus der Angst des Rats, wie sehr ihm darum zu thun war, in Wien keinen begründeten Anlaß zur Klage zu geben. Aber in seiner nun einmal herkömmlichen Unterwürfigkeit und Schwächlichkeit fürchtete er ebenso sehr durch Vorstellung Anstoß zu erregen, selbst wenn diese noch so berechtigt waren. Obschon ihm aus der offenen Aussprache der fremden Buchhändler doch klar genug geworden sein mußte, welche Folgen die in Aussicht genommene Maßregel für die frankfurter Büchermesse haben könnte, ließ er dennoch den Winter hingehen, ohne irgend welche weitere Schritte in dieser Angelegenheit zu thun, sodaß sich die zur Fastenmesse 1657 in Frankfurt anwesenden Buchhändler – diesmal fehlen die Unterschriften – von neuem veranlaßt sahen, am 7. April den Rat zu bitten, sich beim Reichshofrat für die Nichteinführung der Büchertaxe zu verwenden. In diesem Schreiben sagen sie – aber jedenfalls irrtümlich – der Generalfiskal habe ihnen in der Ostermesse 1656 eine Taxe vorgelesen, mit dem Hinzufügen, daß, falls sie sich dem nicht anbequemen und ein oder das andere Buch teurer verkaufen würden, er kaiserlichen Spezialbefehl habe, gegen sie zu exequieren, die Bücher zu konfiszieren und die Läden zu verschließen. Nach Wiederholung und teilweiser Erweiterung der schon früher geltend gemachten Gegengründe heißt es dann noch, daß sie auf den unverhofften Beharrungsfall ihre Negotien auf Frankfurt und seine Messe notwendig einstellen müßten. Andere Kaufleute, deren Waren lange nicht einen solchen Unterschied im Einkaufe hätten, und die fast alles baar verkauften, könnten ja auch ihre Preise stellen, wie sie wollten.
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 680. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/073&oldid=- (Version vom 1.8.2018)