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1623 wohl verbleiben könne, nur müsse, dem zuletzt gestellten Verlangen der Buchhändler entsprechend, überall im Reiche und besonders in Frankfurt ebenfalls eine entsprechende Taxordnung eingeführt werden.

Hiermit war die Angelegenheit für Sachsen begraben; wenigstens sind keine Spuren von weitern Schritten der sächsischen Regierung zu finden. Aber ihre Experimente in dieser Richtung durchschlingen sich in so merkwürdiger Weise mit denjenigen der Hofburg, die Maßregeln der sächsischen und der Reichsregierung lösen einander derart förmlich ab, daß sich unwillkürlich der Gedanke aufdrängt: beide Regierungen könnten in einer gewissen Übereinstimmung gehandelt, oder eine selbstsüchtige und interessierte Fraktion aus dem Kreise der Buchhändler selbst könnte an beiden Stellen hinter den Coulissen intriguiert haben. Denn unmittelbar nachdem man in Dresden und Leipzig die Angelegenheit dem Anscheine nach fallen gelassen hatte, eigentlich gleichzeitig damit, beginnt auch von neuem wieder von Wien aus die Aktion.

Bereits am 26. November 1668 hatte nämlich Simon Lorenz Leutner, ein Anwalt, – angeblich „im nahmen vnd von wegen meist, wenig außgesondert, deren nach Franckfurt handlender Buchhändler“ – bei dem Reichshofrat ein Memoriale eingereicht, durch welches er daran erinnert, wie der Kaiser sich schon früher habe angelegen sein lassen, nicht nur die so vielfältig bei dem Buchhandel eingeschlichene Unordnung gänzlich abzuschaffen, sondern auch die Bücher in einen gewissen und billigen Preis zu bringen; zu diesem Zweck sei auch eine Kommission an den Fiskal und den Bücherkommissar zu Frankfurt ergangen. „Gleichwie aber alles gutes schwehrlich hergehet, also hat es auch biß dato mit solcher zu einem beständigen guten end nicht mögen gebracht werden.“ In verwichener Ostermesse seien nun die Buchhändler selbst in Frankfurt zusammengetreten und hätten eifrig untersucht, woher doch solche Unordnung entstanden und wie ihr abzuhelfen wäre. Da hätten sie denn gleich im Anfang gefunden, daß solche daher entsprossen, weil in diesen ihren Buchhandel unterschiedliche Leute, als etliche Buchdrucker, Kupferstecher, Kunstführer, Buchbinder und andere, ja gar fremde Handwerksgesellen außer allen diesen Professionen, sich einmischten und Buchhandel trieben. Weil sie diesen aber nicht erlernt hätten, sondern zum Teil bei ihrer Profession verdorben wären, hätten sie allerlei kleine von einem und andern erhaltene und „zusammengeraffelte“ Skarteken drucken lassen, ja manchmal

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 687. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/080&oldid=- (Version vom 1.8.2018)