allzu hoch spannten, müßten sie mit ihnen auch steigern. Daß gute große Bücher schlecht abgingen, läge an der Geldklemme; die Gelehrten könnten nicht viel teuere Bücher kaufen, viele versähen sich auch mit Büchern aus alten Bibliotheken, welche man öfters nach der Gelehrten Tode von den mit Kindern und Büchern beladenen Witwen um ein Geringes haben könne. Auch das sei nicht stichhaltig, daß die großen Opera liegen blieben, weil die Skarteken vagierend hin und wieder getragen würden. Warum sollte denn der kleine Mann nicht ebenso gut etwas verdienen dürfen, wie der Grossist?
Gegen Einführung einer Taxe werden dann die gewöhnlichen Gründe aufgeführt: ungleiche Natur de Bücher, Verschiedenheit des Honorars, der Papier- und Druckpreise, der Auflagen, Kosten der Privilegien, verschiedene Entfernungen, Zölle und Frachten, Unsicherheit des Absatzes, Höhe der Geschäftsspesen u. s. w., wie solches schon die sächsischen Buchhändler vorgebracht hatten. Die Taxe sei eben unmöglich, unbillig und schwer erfindlich und das Ganze gehe darauf hinaus, Wenigen ein Monopol zu schaffen.
Unter dem 6. Juli 1669 intercedierte denn auch der Rat in der That bei dem Kaiser zu Gunsten der Buchdrucker, Buchhändler und Konsorten. Nach der gewöhnlichen Bezugnahme auf die alten Privilegien und Freiheiten wies er auf die Wichtigkeit des Buchdrucks und Buchhandels und der Buchhändlermessen für Frankfurt hin; man habe ihnen deshalb „große sonderbahre gassen zugewießen und selbige die Buchgassen genennet“. Irrungen, die während der Messen vorgekommen wären, habe der Rat stets durch einige aus seiner Mitte Deputierte „in enge“ geschlichtet. Jetzt aber sei einerseits die betreffende Kommission mit Umgehung seiner, des Rats, Gerechtsame und ohne daß er genauere Kenntnis davon erhalten habe, eingesetzt worden, andererseits von den meisten Buchhändlern Beschwerde eingelaufen, daß diese Kommission nur von einigen wenigen Buchhändlern nicht zur Beförderung des öffentlichen Wohles, sondern allein ihres Privatvorteils halber ausgewirkt worden sei, einzig zur Erlangung eines allen Rechten und Reichskonstitutionen zuwiderlaufenden Monopols. Es sei zu besorgen, daß solches Gebaren auch bei andern Kaufleuten Nachahmung finden und dadurch der Gang der Messen in weitere Abnahme kommen würde, sodaß die Stadt in Zukunft die Reichsanlagen und andere Lasten nicht mehr würde tragen können.
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 700. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/093&oldid=- (Version vom 1.8.2018)