Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 10.djvu/098

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Vortheil, damit sie noch vorderhin ihre Bücher in eben so hohen Preis als diejenigen, so von weitentlegenen Orten mit schweren Kosten der Fracht und Zölle auch anders halben anher gebracht, verkaufen möchten, das Vorhaben für eine purlautere Unmöglichkeit angegeben und nicht einmal zu Anhörung künftiger Vorschläge sich verbindlich machen wollen!“

So sagt Hünefeld; der Hergang im Kreise der Buchhändler war aber folgender gewesen. Die Frankfurter, vertreten durch Johann Friederich, Thomas Mathias Götz, Simon Beckenstein und Johann Baptist Schönwetter, hatten die „Vereinigten Punkte“ den fremden zur Messe handelnden Geschäftsgenossen vorgelegt, besonders auch Alexander Hartung. Dieser hatte das Schriftstück mehrere Tage an sich behalten – wahrscheinlich um sich mit den Kommissaren darüber zu besprechen. Dann hatte man sich schließlich dahin geeinigt, diese Punkte entweder selbst, oder durch Bevollmächtigte, einschließlich Harttungs, eigenhändig zu unterzeichnen und nach erfolgter Bestätigung durch den Kaiser zu halten. In dem Begleitschreiben, mit welchem die „Punkte“ den Kommissaren übergeben wurden, war gesagt: die Buchhändler schlügen die beifolgenden Satzungen vor, dafern ja die vorige Freiheit nicht zu erhalten wäre, gleichwie sie fänden, daß ohne höchsten Nachteil des Buchhandels nichts (die Büchertaxe) hinzugethan werden möge. Sie bäten, die Eingabe an den „hochvermögenden Ort“ zu befördern, „daß es bey diesen verglichenen vnd wohl erwogenen puncten, dafern Sie jedoch dieser Statt privilegien vnd Meßfreiheiten nicht zuwieder lauffen, vnd wir mit denselben.... nicht verschohnet bleiben können, sein Verbleiben haben, Vnd wir zu einem andern zu des Buchhandels ohnfehlbaren schaden vnd ruin nicht adstringiret werden mögen“.

Die Kommissare erklärten jedoch, der Passus über die Privilegien und Meßfreiheiten dürfte von dem Reichshofrate übel aufgenommen werden, da man denselben ja nicht präjudizieren wolle; sie thaten dies mit solchem Ernst, daß Götz und Beckenstein, ängstlich geworden, ihre Unterschriften zurückgezogen. Es bedurfte einer zweimaligen Änderung, um die Kommissare zufrieden zu stellen. Im dritten Entwurfe lautet die betreffende Stelle, deren Fassung Hünefeld an die Hand gegeben hatte, denn auch dahin: sie (die Buchhändler) hätten der Punkte sich mit einander verglichen und dabei zu bleiben sich einmütig verbunden, der unterthänigen Zuversicht, „nachdem allerhöchstgedachter Röm. Kayserl. Maytt. an den

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 705. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/098&oldid=- (Version vom 1.8.2018)