Römisch-Catholischen und sonderlich Geistlichen Bücher-Commissarii (dessen Approbation besorglich kein Evangelisches scriptum finden wird) verdächtige Censur, oder auf einen ungewissen Ausgang und decisum hazardiren, wagen und auf mehr vorseyenden Verlust und beschwerliche distrahirung, als ehrliche Losung, selbe mehr zu freiem Kauff bringen dörffte? So würde demnach zuvorderist dem gantzen Evangelischen Wesen damit am allerwehesten geschehen.... wenn über Polemica et Religionis Evangelicae Fundamenta ex sacro Codice darthuende scripta ein eintziger und zwar der andern Religion zugethaner Mann zu cognosciren Macht haben, und ob ein oder anders solcher Bücher zu verkauffen oder zu confisciren, oder auch mit den Bücher-Catalogum, als bey welchem sich biß daher noch von keinem der vorigen Bücher-Commissariorum etwas angemasset worden, zu bringen von seinem ob diversitatem Religionis nicht wenig suspecten deciso dependiren solte. Weilen nun gleichwohl die Reichs-Constitutiones und in specie die Religions-Verträge sambt den Westphälischen Friedens-Schlüssen ein anders erheischen... Als leben unsere... Herren Principalen, Obern und Committenten der allerunterthänigsten Zuversicht... Ew. K. M. werden... obangeführte Ungleichheit nicht allein nicht zulassen... sondern vielmehr die Stände des Reichs, und in specie auch den Magistrat zu Franckfurt bey denen hergebrachten juribus, und Befugnussen in Cognition und Confiscirung aller und jeder und sonderlich der Evangelischen Bücher, auch Verfertigung des Catalogi nundinalis, und was demselben allen mehr anhängig, geruhiglich zu lassen, und Dero Bücher-Commissario sich weder zugleich in obbesagtem sich einzutringen, am wenigsten aber einseitigen und alleinigen Gewalt dabey anzumassen, ernst- und nachdrücklich zu inhibiren allergnädigst geruhen...“
„Alldieweilen aber auch, allergnädigster Kayser und Herr, öffters erwehnte unsere Herren Principalen.... ein Zeithero wahrgenommen, welcher gestalt von theils Scriptoribus bis daher die geziemende modestia calami in ihren Schrifften nicht gehalten, sondern sich vielmehr von denenselben, und insonderheit von denen Römisch-Catholischen, einer solchen harten Schreibens-Art und allerley invectiven gegen die Evangelische Lehr und Lehrer dabey bedienet werden, wodurch die Gemüther nur mehr erbittert.... wie dann der von vielbesagter Stadt Franckfurt Ew. K. M. Camer-Fiscal unterm 6./16. Octobr. jüngsthin beygelegte Extractus allerhand hefftiger und sehr ehrenrühriger von unterschiedlichen gar neuen Catholischen Scribenten ausgestossener Schmähungen und Calumnien, nach der Copia sub A. solches klärlich bezeugen kan, mehrers vor jetzo nicht anzuführen, Als ersuchen Ew. K. M. sie auch dessenthalben allerunterthänigst und gerhorsamst, Dero Kayserl. Amt und höchste Autorität dahin allergnädigst zu interponiren, daß solchem ungebührlichen Unternehmen mit Nachdruck gesteuret,
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 727. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/120&oldid=- (Version vom 1.8.2018)