Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 11.djvu/021

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

fide vom Autor erworben. Und es wird damit, wie das ausdrücklich in einem kursächsischen Reskript vom 4. Juli 1798 hervorgehoben wird, das Recht der ausschließlichen Vervielfältigung auf ein vom Autor erworbenes Eigentum an dem Geistesprodukt zurückgeführt und somit die Theorie vom geistigen Eigentum, welche so lange Zeit in Deutschland geherrscht hat, gewissermaßen inauguriert.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 756. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_11.djvu/021&oldid=- (Version vom 1.8.2018)