Seite:Geschichte und Rechte des dem Geschlechte von Bibra zugetheilten Erbuntermarschallamts des Hochstifts Wirzburg, so wie auch des Bibraischen Geschlechts-Seniorats, aus Urkunden.pdf/35

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von 1645–1649 eingeschlossen gewesen seyn müsse.

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Aber der Fürstbischoff Peter Philipp aus dem Geschlechte von Dernbach stellte einen neuen Obermarschall des Hochstifts aus seinem eignen Geschlechte auf. Nachdem er das letzte zuerst in den Freyherrnstand und darauf in den Grafenstand hatte erheben lassen, so übertrug er mit ausgewirkter Einwilligung des Stifts seinen Bruderssöhnen, den Grafen Johann Otto von Dernbach und seinen männlichen Nachkommen, und auf deren Abgang dem Grafen Philipp Wilhelm und dessen männlichen Erben die Erbobermarschallswürde des Stifts Wirzburg und des Herzogthums Franken. Den 4 Aug. 1682 wurde es Hanns Casparn von Bibra, damahligen Erbuntermarschall von dem Bischoff Peter Philipp angezeigt, daß er nach dem Abgang des Landgrafen von Leuchtenberg das erledigte Obermarschallamt seinem Geheimenrath, Großhofmeister und Oberamtmann zu Kitzingen, Johann Otten Grafen von Dernbach und dessen Bruder Grafen Philipp Wilhelm, auch deren männlichen lehnbaren beyder Erben aufgetragen, und er dahin angewiesen, das vom Stifte Wirzburg bisher unmittelbar zu Lehn genommene