Seite:Geschichte und Rechte des dem Geschlechte von Bibra zugetheilten Erbuntermarschallamts des Hochstifts Wirzburg, so wie auch des Bibraischen Geschlechts-Seniorats, aus Urkunden.pdf/5

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des Dieterichs von Hohenberg das Erbuntermarschallamt mit allen seinen Rechten und Freiheiten den beiden Brüdern Berthold und Johann von Bibra so, daß der Älteste unter ihnen, und nach ihrem Abgang der Älteste unter ihren beyderseitigen Erben, und, wenn dieser Krankheit oder andrer Gebrechen wegen nicht könnte, eine andre von ihnen aus dem Geschlechte gewählte Person dasselbe führen sollte.

So lautete der Wille Johanns I., den aber sein Sohn und Nachfolger der Fürstgraf Heinrich XIII, ob aus Unwissenheit oder aus Vorsatz, so ganz bey Seite setzte, daß die Nachkommen Bertholds und Johanns von Bibra nach dem Tode des Dieterichs von Hohenberg die ihren Vätern ertheilte Expectanz wider alle ihre Erwartung vereitelt sahen. Heinrich XIII beliehe den 31 Jul. 1394 die Gebrüder Berthold, Otto, Carl und Herrmann von der Kehre, die Söhne Hannsens von der Kehre, ohne Rücksicht auf das Geschlecht von Bibra zu nehmen, mit dem Erbuntermarschallamte und den mit demselben verbundenen Gütern. Der ihnen ertheilte Lehnbrief, der als Document in der Geschichte des Erbuntermarschallamts in mehrerem Betracht wichtig ist, sagt mit klaren Worten: