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Nur darin weichen die Erzähler von einander ab, daß sie den erschlagenen Mönch bald mit, bald ohne Kutte verscharren lassen. Der Ausdruck: Kuttenzins, der noch jetzt in den gerichtlichen Acten von dieser Abgabe der Stangeröder Gemeine gebraucht wird, hat übrigens von der Kutte, dem klösterlichen Obergewand, seinen Namen.

Noch behauptet das Volk, daß, wenn bei Abtragung des Kuttenzinses die Amtsstube nicht geöffnet sey, so müsse das Amt, zur Strafe, der Stangeröder Gemeine eine ganz weiße Henne mit zwölf weißen Küchlein geben.

Die Abgabe von 13 Pfennigen, die uns jetzt so unbedeutend scheint, war damals, als man für einige Pfennige ein Paar Schuhe, eine Tonne Bier, einen Sack voll Getreide kaufen konnte, und wo baares Geld überhaupt selten, in manchen Dörfern kaum zu finden war, keine so kleine Last; zumal, wenn,

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Friedrich Gottschalck: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Hemmerde und Schwetschke, Halle 1814, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gottschalck_Sagen_und_Volksmaehrchen_der_Deutschen.pdf/319&oldid=- (Version vom 1.8.2018)