Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 3.pdf/29

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dieses fürstliche Haus von Sachsen-Meiningen die in dieser Gegend gelegenen und in die Ämter Meiningen und Maßfeld gehörig gewesenen Dörfer Queienfeld, Rentwertshausen, Berkach, und Schwikershausen, welche sämtlich zur Kellerey Behrungen geschlagen wurden, wodurch dieselbe sich zu einem kleinen Amtsbezirk ausbildete. Es gehören daher zu demselben

1. Behrungen (Baringe) ein Marktflecken von 200 Wohnungen, ist der Sitz eines fürstlichen Amtes und einer Adjunctur.

2. Queienfeld, ein Pfarrdorf.

3. Rentwertshausen ist ein Filial vom vorigen und hat ein adeliches Rittergut, dessen Besitzern die vogteyliche Gerichtbarkeit daselbst zustehet.

4. Berkach (Berchohe) ein ganerbschaftliches Pfarrdorf, in welchem dem Hause Hildburghausen und dem Stifte Wirzburg, ingleichen den adelichen Familien von Stein und von Bibra eine bestimmte Anzahl Unterthanen, nebst der Jurisdiction über selbige, zugehören. Vermöge Recesses vom Jahr 1670 ist dem Hause Sachsen das Patronat-Recht und die geistliche Gerichtbarkeit zuständig; [1]


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