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deutsch-mittelalterliche Gruppe mit teilweisem Gebrauch italienischer Worte.

Charakteristisch für Stil und Wortauswahl dieser Gruppe sind die ersten Capitel, mehr fast noch Cap. 18 und 19, die durchaus schwerfälliges mittelalterliches Latein aufweisen. Doch sei hier von vornherein hervorgehoben, dass es sich bei Cap. 18 und 19 um Briefformulare handelt, die vielleicht gar aus älteren Formelbüchern entnommen wurden.[1] Ich weise daraus nur auf einige Ausdrücke hin, das wirklich Massgebende liegt freilich im ganzen Stil: Cap. 18 ex rationabilibus causis; … ex officii nostri debito, iuxta formam sacrarum legum super hoc editarum … u. a.; Cap. 19 umfasst überhaupt nur einen Satz in schwülstigster Periode,[2] wie es freilich Regel war in den Briefen des Mittelalters; ich greife ein Stück heraus, das für den Sprachgebrauch des Capitels besonders bezeichnend erscheint, wenngleich das übrige ihm nicht nachsteht: … sed quod per unum inceptum fuerit, per alium finiri valeat et liceat terminari, omni iure, modo et forma, quibus melius et efficacius possumus seu valemus, nostros veros et legitimus procuratores et nuncios speciales facimus constituimus et ordinamus ad tractandum ubilibet una cum aliis comprincipibus et coelectoribus nostris tam ecclesiasticis quam secularibus et cum ipsis concordandum, conveniendum et concludendum de persona quacunque habili ac idonea in regem Romanorum eligenda … wenige Zeilen weiter … nomine nostro interessendum[3] tractandum et deliberandum … — Doch denselben rein mittelalterlichen Sprachgebrauch finden wir auch in den anderen Cap. der deutsch-mittelalterlichen Gruppe, bei denen der traditionelle Briefstil nicht in Frage kommt. Reihen wir hier noch einiges aus den ersten Capiteln an zur Vervollständigung des Bildes, um klar hier eine andere Hand zu erkennen als in

  1. E. Reimann a. a. O. S. 38 ff zeigt, dass diese Formulare, wenn auch mit einigen Veränderungen in Form und Ausdruck, an die bereits übliche Art und Weise derartiger Schriftstücke sich angeschlossen haben.
  2. Die übermässige Länge der Perioden tritt überhaupt mehr in der als mittelalterlich bezeichnenden Gruppe hervor wie in der humanistischen.
  3. interessendum muss als besonders stark mittelalterlich gelten.
Empfohlene Zitierweise:
Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 43. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/43&oldid=- (Version vom 1.8.2018)