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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Nro. 90.
Ohne landesfürstliche Erlaubniß darf keine geistliche Dignität zu Rom gesucht, noch von den Ordinarien ein Vicarius generalis oder Coadjutor bestellet werden.
 Verordnung Wien vom 23. Mai 1782.
Nro. 91.
Konsistorien müssen de facta Publicatione die Original-Currendam nebst einer Abschrift der Landesstelle ausfolgen.
 Verordnung Wien vom 31. Mai 1782.
Nro. 92.
Beneficia simplicia und ihre Einkünfte sind bei Verlust derselben und des Patronatsrechts anzuzeigen.
 Verordnung Wien vom 6. Juni 1782.
Nro. 93.
Wie die Gesuche der Ehedispensazionen bei den Akatholiken zu instruiren sind.
 Verordnung Wien vom 8. Juni 1782.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/192&oldid=- (Version vom 1.8.2018)