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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung


Titulus Mensae N. VIII.
Ein iedes Stift oder Kloster hat bei iedem Vorfalle die Erlaubniß zur Verleihung des Tituli Mensae bei der Landesstelle anzusuchen und ohne dieselbe für sich keinen mehr willkürlich zu ertheilen. Auch soll ohne Beibringung derselben bei dergleichen Titeln keiner ordinirt werden. Kein Stift oder Kloster hat ohne Bewilligung der Landesstelle den Titulum Mensae zu verleihen.
Hofdekret vom 28. Juni 1782.
Zur Richtschnur der um einen landesfürstlichen Titulum Mensae ansuchenden Kandidaten ward verordnet daß

 a) für 10 dem landesfürstlichen Patronatrechte unterstehende Kuratbenefizien, sie mögen Pfarreien oder Lokalkaplaneien sein, iährlich ein Titulant zu nehmen sei;

 b) daß allzeit zu Ende des Jahrs für alle dergleichen Benefizien ein monatliches Verzeichniß verfasset werden soll, worinn die Pfarren und Lokalkaplaneien in zwo abgesönderten Kolumnen erscheinen, und in der dritten das Totale ausgesetzt sei;

 c) daß niemand in Vorschlag gebracht werden soll, der nicht ex omni parte studii Theologici,
Richtschnur der einen landesfürstlichen Titulum Mensae ansuchenden Kandidaten.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 190 (Nr. 2). Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/196&oldid=- (Version vom 1.8.2018)