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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

marien sowohl in der literarischen als sittlichen Bildung zu leiten sein.

-ralischen Lehren, und die genaueste Aufsicht und Bildung in Sitten der sich dem geistlichen Stande widmenden Jugend zur Absicht, und nach der hinterlegtem philosophischen Studium, wo ein Jüngling 16 bis 17 Jahre beiläufig alt ist, wenn er sich dem geistlichen Stande widmen will, oder von seinen Aeltern dazu eingeleitet wird, ist zu hoffen, daß er noch unverdorbene Sitten habe. Um diese in der ersten gefährlichen Zeit der aufbrausenden Jugend zu entfernen wird, ist zu hoffen, daß er noch unverdorbene Sitten habe. Um diese in der ersten gefährlichen Zeit der aufbrausenden Jugend zu entfernen, und ihnen zugleich solche Grundsätze beizubringen, welche sie sodann nach hinterlegtem sechsjährigen Studium auch aus andern Bewegursachen weiters bei guten Sitten erhalten, sehen Se. Majestät diese Vereinigung der Seminarien für höchst nothwendig an.

Nachdem diese jungen Leute ihrer 6. Jahre in dem Generalseminarium werden vollendet haben und sich dem drei oder vier und zwanzigsten Jahre nähern, haben sie auszutreten, und jener, der ad Titulum eines Ordens ist, in seinen Orden, wo er das Noviziat anfange, jener, der ad Titulum eines Bischofes, oder einer Fundazion ist, wiederum zu einem Bischofe zurückzugehen. Ein jeder Bischof muß anstatt des letztgehabten Seminariums, künftig ein Priesterhaus haben. In dieses haben diese jungen Leute einzutreten, und zu verbleiben, bis sie zu Kaplaneien, oder anderen Diensten der Seel-

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)